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Vorlage

Letzte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG

0880/2024/6 13.06.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen berät über die abschließende Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8a Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG). Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, die entsprechenden Anlagen 1 und 4 des Konzepts zu verabschieden.

Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2024. Nach dieser Neuregelung dürfen für Straßenausbaumaßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beschlossen werden, keine Beiträge mehr erhoben werden, da der Beitragsausfall durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen wird. In diesem Zusammenhang entfallen für neue Maßnahmen auch die Pflicht zur Durchführung von Anliegerversammlungen sowie die Führung eines Straßen- und Wegekonzeptes.

Für Baumaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen wurden, gelten jedoch weiterhin die bisherigen Regelungen. Um die staatlichen Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der anliegenden Grundstücke auch für diese bereits beschlossenen Projekte sicherzustellen, ist eine letzte Aktualisierung des Konzepts erforderlich.

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