Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Charlottenhofstraße von Charlottenhofstraße 48a / 50n bis Charlottenhofstraße 50
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Charlottenhofstraße, die den Bereich von der Hausnummer 48a bzw. 50n bis zur Hausnummer 50g umfasst. Das Vorhaben sieht die Erstellung einer neuen Beleuchtungsanlage vor, welche die aktuellen technischen Normen erfüllt und eine Umstellung auf LED-Technik beinhaltet.
Die Maßnahme wird mit der Notwendigkeit begründet, die Verkehrssicherheit im betreffenden Straßenabschnitt zu gewährleisten, da dort derzeit keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Die vorläufigen Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden auf 124.000 Euro geschätzt.
Rechtlich ist das Vorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für ab diesem Zeitpunkt beschlossene Maßnahmen ein Beitragserhebungsverbot, wobei die der Kommune entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Durch den Einsatz der neuen LED-Technik und den Bezug von Ökoststrom wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz durch eingesparten Stromverbrauch erwartet.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024einstimmig beschlossen