Durchführung der Baumaßnahme "Brenscheidtstraße" 24KAG118
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Beschluss zur Durchführung der Baumaßnahme „Brenscheidtstraße“. Hintergrund des Vorhabens ist der Zustand der Asphaltfahrbahn, die aufgrund einer Befahrung durch den TÜV im Jahr 2016 Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Das Amt für Straßen und Verkehr wird die Erneuerung der Fahrbahn als Straßenbaulastträger übernehmen.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln, die für die Erneuerung von Nebenstraßen vorgesehen sind.
Rechtlich ist das Vorhaben durch die Neuregelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) geprägt. Da die Maßnahme nach dem 1. Januar 2024 beschlossen wird, greift ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern gemäß § 8 KAG. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG sind zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung nicht mehr erforderlich.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024einstimmig beschlossen