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Vorlage

Vorgartengestaltung am Vosselerweg 4

1003/2024/7 27.08.2024 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 27.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (32. Sitzung) · Kenntnis genommen mit Anmerkungen

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung hat zum Sachstand der Vorgartengestaltung am Vosselerweg 4 im Essener Stadtbezirk V Stellung bezogen. Grundlage für die Information ist eine Eingabe eines Bürgers aus dem Mai 2024.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die Gestaltung des Grundstücks keine Bedenken, da der entsprechende Bebauungsplan Nr. 09/73 keine spezifischen Festsetzungen zur Vorgartengestaltung enthält. Die baurechtliche Prüfung bezieht sich auf die Neuregelung des § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Diese Vorschrift sieht vor, dass nicht überbaute Flächen als wasseraufnahmefähige Grünflächen zu gestalten oder zu begrünen sind, wobei Schotterungen und Kunstrasen nicht als andere zulässige Verwendung gelten.

Da das betreffende Vorhaben im Rahmen eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens nach § 64 BauO NRW geprüft wird, ist eine verbindliche Prüfung des § 8 BauO NRW durch die Bauaufsichtsbehörde ausgeschlossen. Die Behörde kann in diesem Fall lediglich Empfehlungen aussprechen. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der Ermessensausübung auf die Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens verzichtet. Die Bezirksvertretung V nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

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