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Vorlage

Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Splitterschutzzelle Charlottenhofstr. 164

1147/2024/7 24.09.2024 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX wird in ihrer Sitzung am 24. September 2024 über die Aufnahme der Splitterschutzzelle in der Charlottenhofstraße 164 in die Denkmalliste der Stadt Essen beraten. Der Bericht des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung dokumentiert das Verfahren zur Feststellung des Denkmalwertes dieses Objekts.

Nach einer Besichtigung durch die Untere Denkmalbehörde im Februar 2024 wurde das Bauwerk zunächst vorläufig unter Schutz gestellt. Im Rahmen des ersten Anhörungsverfahrens wurden seitens des Eigentümers Einwände gegen den Verfahrensablauf sowie gegen die Durchführung der Besichtigung erhoben. Die Behörde bewertete diese Einwände als nicht geeignet, die Denkmaleigenschaft des Objekts infrage zu stellen. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat die fachliche Einschätzung zur Denkmaleigenschaft ebenfalls bestätigt.

In einem abschließenden Anhörungsverfahren wurden die Voraussetzungen für die endgültige Unterschutzstellung geprüft. Da der Eigentümer in diesem Stadium keine Einwände gegen die Eintragung geäußert hat, sieht der Beschlussvorschlag vor, das Objekt von Amts wegen in die Denkmalliste einzutragen. Die Entscheidung über etwaige Veränderungen am Bauwerk erfolgt im Rahmen eines nachgelagerten Verfahrensschritts unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange des Eigentümers.

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