Bebauungsplan Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße / Wittekindstraße" und Naturdenkmal Platane an der Wittekindstraße gegenüber Ursulastraße hier: Anhörung und Befreiung (Genehmigung) gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde berät über den Bebauungsplan Nr. 7/17 „Rüttenscheider Straße / Wittekindstraße“ sowie die Genehmigung einer Befreiung für das Naturdenkmal einer Platane in Essen-Rüttenscheid. Das Projekt umfasst die Entwicklung eines etwa 0,75 Hektar großen Areals auf dem Gelände des Messeparkplatzes P2. Geplant ist die Errichtung von Gebäuden für Wohnzwecke, Gewerbe und Einzelhandel mit bis zu sieben oberirdischen Geschossen sowie einer Tiefgarage. Zudem sollen die Grugatrasse verbreitert und eine neue Straße zur Erschließung von Messeflächen angelegt werden.
Die baulichen Maßnahmen betreffen den geschützten Bereich des Naturdenkmals II/8, einer Platane an der Wittekindstraße. Für die Errichtung einer neuen Rad- und Fußwegerampe sind Eingriffe in die geschützte Umgebung des Baumes vorgesehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat dem Bebauungsplan ohne Bedenken zustimmt und der beabsichtigten Befreiung gemäß § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes zustimmt.
Die Begründung für die Befreiung stützt sich auf ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer direkten Verkehrsverbindung zwischen der Ursulastraße und der Grugatrasse, um Umwege zu vermeiden. Um die Beeinträchtigungen des Naturdenkmals zu begrenzen, sollen die Rampenkonstruktion wasserdurchlässig gestaltet und Fundamente so gesetzt werden, dass die Auswirkungen auf den Wurzelbereich minimiert werden.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024kein Ergebnis hinterlegt