Bürgereingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Leih-Roller/E-Scooter in der Fußgängerzone
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I befasst sich mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die das Thema Leih-Roller und E-Scooter in der Fußgängerzone behandelt. Die Eingabe wurde an Bezirksbürgermeister Valerius übermittelt und bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 26. November 2024 thematisiert.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage nimmt die Bezirksvertretung I die Stellungnahmen des Ordnungsamtes sowie des Amtes für Straßen und Verkehr und der Polizei zur Kenntnis. Diese Stellungnahmen enthalten Informationen zur Situation im Stadtbezirk. Ergänzend dazu wird auf eine anstehende Entscheidung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität verwiesen. Dort soll über die künftige Regelung zum Abstellen von E-Scootern entschieden werden. Die entsprechende Vorlage 1791/2024/6 liegt der Bezirksvertretung I zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)