Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW Hier: Verkehrsberuhigung in der Wolbeckstraße in Altenessen-Nord
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde eine Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Behandlung vorgelegt. Gegenstand der Eingabe ist die Verkehrssituation in der Wolbeckstraße im Essener Stadtteil Altenessen-Nord. Ein Bürger hat in mehreren Schreiben, zuletzt im Januar 2025, auf eine aus seiner Sicht unzureichende Verkehrssicherheit an dieser Straße hingewiesen. Dabei wurde insbesondere die Situation im Bereich des dort befindlichen Spielplatzes thematisiert.
Das Amt für Straßen und Verkehr (Fachbereich 66) hat zu den vorgetragenen Bedenken bereits eine Stellungnahme abgegeben, die der Vorlage beigefügt ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V die Informationen zur Kenntnis nimmt. Die entsprechende Sitzung der Bezirksvertretung ist für den 25. März 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2025Kenntnis genommen