Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW Hier: Illegale Müllablagerungen in der Schlackenstraße
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde eine Bürgereingabe zur Kenntnis genommen, die illegale Müllablagerungen in der Schlackenstraße thematisiert. Ein Bürger hatte auf vermehrte Unratablagerungen im Bereich eines dort ansässigen Hotels hingewiesen.
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung erklärte dazu, dass bauordnungsrechtlich keine Maßnahmen gegen das Hotel oder Auflagen bezüglich des Verhaltens von Hotelgästen möglich seien, da die baurechtliche Genehmigung vorliege und keine entsprechende Rechtsgrundlage im Bauordnungsrecht existiere.
Das Ordnungsamt teilte mit, dass für den Bereich der Schlackenstraße im Jahr 2025 bislang drei Meldungen über die Mängelmelder-App eingegangen sind, welche zur Entsorgung an den Fachbereich Immobilienwirtschaft weitergeleitet wurden. Eine örtliche Ermittlung des Kommunalen Ordnungsdienstes am 15. Januar 2025 bestätigte das Vorhandensein von Sperrmüll und Essensresten im Bereich der Schlackenstraße sowie entlang des Begleitgrüns der Bottroper Straße. Da die Verursacher der Ablagerungen nicht identifiziert werden konnten, sind ordnungsrechtliche Maßnahmen derzeit nicht möglich. Eine Nachkontrolle durch den Kommunalen Ordnungsdienst wurde veranlasst; das Ergebnis ist noch ausstehend. Das Ordnungsamt empfahl, laufende Verstöße direkt dem Kommunalen Ordnungsdienst oder über die Hotline „Essen bleibt sauber!“ zu melden, um eine Beweislage für mögliche Ordnungswidrigkeiten zu ermöglichen.
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- 25.03.2025Kenntnis genommen mit Anmerkungen