Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW Hier: Aufstellung eines Hundekotbeutelspenders und eines Mülleimers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat im Rahmen einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW einen Beschlussvorschlag zur Installation von Entsorgungsmöglichkeiten vorgelegt. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, auf dem Grünstreifen zwischen der Theodor-Heuss-Grundschule und der Weserstraße einen Spender für Hundekotbeutel aufzustellen.
Die Grundlage für diesen Antrag sind Rückmeldungen aus dem Schülerinnen- und Schülerrat sowie dem Schülerforum der Theodor-Heuss-Grundschule. In diesen Gremien wurde berichtet, dass auf dem betreffenden Grünstreifen vermehrt Hundekot zu finden sei, was eine Geruchsbelästigung zur Folge habe.
Des Weiteren beantragt die Bezirksvertretung II, dass die EBE an der Kreuzung Weserstraße und Elbestraße einen weiteren Mülleimer montiert. Dies soll die Entsorgung der Hundekotbeutel ermöglichen, da der vor der Schule befindliche Mülleimer laut Vorlage häufig überfüllt ist.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025einstimmig beschlossen, mit Ergänzung des Beschlusstextes