Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW Hier: Einrichtung des ausschließlichen Rechtsabbiegens von der Straße St. Annental in die Frankenstr.
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II wurde eine Bürgeranregung zur Verkehrsführung an der Einmündung der Straße St. Annental in die Frankenstraße behandelt. Ein Bürger beantragte die Einrichtung eines ausschließlichen Rechtsabbiegens, um das Linksabbiegen zu untersagen. Als Begründung wurden die Nutzung der Straße als Abkürzung zwischen der Rellinghauser Straße und der Frankenstraße sowie die Entstehung von Verkehrssituationen während der Rushhour angeführt.
Die Verwaltung hat nach Abstimmung mit der Polizei entschieden, die bestehende Verkehrsregelung beizubehalten. Laut Auskunft der Geschäftsführung der Unfallkommission liegt in diesem Bereich seit mehr als 13 Jahren keine Unfallhäufungsstelle vor. Zudem soll die Straße St. Annental in Spitzenzeiten den Verkehr auf der Rellinghauser Straße regulieren, auf welcher eine Straßenbahnlinie verkehrt. Eine Änderung der Beschilderung am Einmündungsbereich könnte zu Rückstau am Knoten Eisenbahnstraße/Frankenstraße führen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine neue Regelung dazu führen könnte, dass Fahrzeuge zur Wendebewegung auf die Frankenstraße ausweichen, was Rückstaus und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung Frankenstraße, Wuppertaler Straße und Konrad-Adenauer-Brücke zur Folge hätte. Die Bezirksvertretung II hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)