Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW Hier: Baumplanzungen Alfredstraßenbrücke (vorgesehen im Zuge des Baus des Zechhochhauses) vorziehen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II wurde über eine Bürgeranregung zur Vorverlegung von Baumpflanzungen an der Alfredstraßenbrücke beraten. Ein Bürger regte an, die im Zuge des Bauprojekts Zech-Hochhaus vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen zeitlich vorzuziehen, um die Grünflächen im Stadtteil Rüttenscheid bereits früher zu nutzen. Es wurde vorgeschlagen, dass die geplanten Pflanzungen nicht durch die Sanierung der Brücke oder die Bauarbeiten am Hochhaus verhindert werden sollten.
Die Verwaltung widersprach diesem Vorhaben in ihrer Stellungnahme. Laut den Ausführungen würde eine vorzeitige Umsetzung die Logistik und die Baustelleneinrichtung beeinträchtigen, insbesondere im Hinblick auf den Bewegungsraum von Kränen während der Bauphase am Zech-Hochhaus sowie der Brückensanierung. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass durch die Bauarbeiten Beeinträchtigungen oder Schäden an den Bäumen entstehen könnten, was einen erneuten finanziellen Aufwand für Ersatzpflanzungen zur Folge hätte. Die endgültige Umsetzung der Begrünung sei als Teil der Gestaltung des Zech-Hochhauses und dessen Umfeldes erst nach Abschluss der Bauvorhaben vorgesehen. Die Bezirksvertretung II nahm die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025Kenntnis genommen