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Vorlage

Controllingbericht des Fachbereiches 50 – Amt für Soziales und Wohnen für das Jahr 2024

1167/2025/5 02.09.2025 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Controllingbericht des Amtes für Soziales und Wohnen für das Jahr 2024 wurde dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Bericht gibt einen Überblick über die finanziell und gesellschaftspolitisch bedeutenden Produktgruppen des Fachbereichs 50, darunter die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter sowie Leistungen zur Pflege und die Eingliederungshilfe.

Bei den Empfängerzahlen zeigt sich ein differenziertes Bild: Während die Zahl der Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt mit 1.820 Personen nahezu unverändert blieb, sank die Anzahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um etwa 6 % auf 12.759 Personen. Dieser Rückgang ist unter anderem auf geänderte Abrechnungsvorgaben zurückzuführen. Im Bereich der Pflegehilfe stiegen die Zahlen bei der stationären Versorgung um 5 % auf 2.843 Personen, während die ambulante Hilfe um 3 % sank. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen verzeichnete einen Zuwachs von 5 % auf 1.179 Personen. Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Rückgang von 30 % auf 1.157 Personen zu verzeichnen, was mit sinkenden Zuweisungszahlen einhergeht.

Finanziell schloss der Fachbereich 50 das Jahr 2024 mit einem Fehlbetrag von 214,9 Millionen Euro ab. Dies entspricht einer Abweichung von rund 20,5 Millionen Euro gegenüber dem geplanten Betrag von 194,5 Millionen Euro. Die höchsten Zuschussbedarfe ergaben sich in den Bereichen Hilfe zur Pflege (52,5 Millionen Euro), Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (35,3 Millionen Euro), Eingliederungshilfe (26,7 Millionen Euro) sowie Asylbewerberleistungen (26,3 Millionen Euro).

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