Verwendung der Stiftungsmittel der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über die Verwendung von Mitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung für das zweite Halbjahr 2025. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dem Frauenhaus Essen einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro zu gewähren.
Die Mittel sind für die Ausstattung von drei neu angemieteten Wohnungen vorgesehen. Die Kosten umfassen die Anschaffung von Möbeln und Haushaltsgeräten wie Matratzen, Decken, Handtüchern sowie Küchenutensilien und Elektrokleingeräte. Durch die Anmietung des externen Wohnraums konnte das Angebot des Frauenhauses um drei Familienplätze erweitert werden, was Platz für bis zu drei Frauen und neun Kinder bietet. Die Erweiterung erfolgt vor dem Hintergrund eines bisherigen Bedarfs an etwa 50 Familienplätzen. Da die anfallenden Ausstattungskosten weder durch kommunale Mittel noch durch Eigenmittel des Trägers gedeckt werden können, wurde die Förderung aus den Stiftungsmitteln beantragt.
Für das Jahr 2025 stehen in der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung nach diesem geplanten Zuschuss noch Mittel in Höhe von 7.908,47 Euro zur Verfügung. Die Vorlage wird durch das Amt für Soziales und Wohnen bearbeitet.
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Beratungsfolge
- 02.09.2025einstimmig beschlossen