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Vorlage

Tätigkeitsbericht der WTG Behörde der Stadt Essen für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024

1299/2025/5 25.09.2025 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die zuständige Behörde für die Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes der Stadt Essen hat ihren Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 vorgelegt. Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung erstellt die Behörde alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Arbeit, um diesen sowohl den kommunalen Vertretungsgremien als auch den zuständigen Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. Zu den Empfängern des Berichts gehören neben den lokalen Gremien auch die Bezirksregierung Düsseldorf sowie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Seniorenrat den Bericht in ihren jeweiligen Sitzungen im September 2025 zur Kenntnis nehmen. Zudem ist die Information des Inklusionsbeirats für Ende September vorgesehen. Die Vorlage wurde vom Amt für Soziales und Wohnen erstellt und unterzeichnete Stadtdirektor Renzel.

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