Entscheidung über Behandlung von Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Umbenennung der Marienstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII befasst sich mit der Entscheidung über den Umgang mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Gruppe „Essen stellt sich quer“ hat sich mit dem Anliegen, die Marienstraße umzubenennen, an verschiedene Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker im Stadtbezirk gewandt.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidung über die Namensgebung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken innerhalb des Stadtbezirks bei der Bezirksvertretung. Hierbei sind die vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Grundsätze für Straßenbenennungen zu berücksichtigen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung darüber entscheidet, ob sie sich mit dem Anliegen zur Umbenennung der Marienstraße inhaltlich befassen wird oder nicht.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026mehrheitlich beschlossen
- 09.09.2025abgesetzt/vertagt