Bestellung der Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I der Stadt Essen befasst sich mit der Neubesetzung der Schriftführung für ihre Sitzungen. Mit Wirkung zum 26. August 2025 soll ein neuer Verwaltungsbeauftragter als Schriftführer der Bezirksvertretung I bestellt werden. Dieser übernimmt die Nachfolge der bisherigen Verwaltungsbeauftragten.
Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung findet sich in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß den dortigen Regelungen ist für die gefassten Beschlüsse der Bezirksvertretung eine Niederschrift zu erstellen. Diese muss sowohl von der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister als auch von einem durch die Bezirksvertretung bestellten Schriftführer unterzeichnet werden. Die Einzelheiten zur Erstellung dieser Niederschriften sind in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen festgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2025kein Ergebnis hinterlegt