Nutzung des städtischen Grundstücksteilstückes zur Errichtung und zum Betrieb eines Taubenlofts durch die Autobahn GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH plant die Errichtung eines Taubenlofts auf einem städtischen Grundstück in der Gemarkung Huttrop, oberhalb der A 40 an der Kreuzung Schwanenbuschstraße und Steeler Straße. Ursprünglich war vorgesehen, das Projekt auf einem eigenen Grundstück der Autobahn GmbH umzusetzen. Aufgrund statischer Erwägungen im Bereich der Brückenkonstruktion soll nun jedoch ein Teil des angrenzenden städtischen Grundstücks genutzt werden, da die Randbereiche eine höhere Tragfähigkeit für den Container bieten. Das Vorhaben ist als temporäres Projekt angelegt und soll den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 umfassen. Ein Erwerb des Grundstücks durch die Autobahn GmbH ist nicht vorgesehen.
Die zuständigen Fachbereiche der Stadtverwaltung haben das Vorhaben geprüft. Das Amt für Straßen und Verkehr (FB 66) sowie die Fachbereiche 61 und 68 äußerten keine Bedenken gegen den Standort oder eine mögliche Verpachtung. Auch das Veterinäramt und die GGE haben keine Einwände gegen die Errichtung des Taubenlofts erhoben. Die Bezirksvertretung I hat die Mitteilung des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 26.08.2025Kenntnis genommen mit Anmerkungen
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