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Bezirksvertretung VIII

Bestellung der Schriftführung

1371/2025/BV VIII 05.11.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel wird in ihrer Sitzung am 5. November 2025 über die Bestellung der Schriftführung entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltungsbeauftragte Brigitte Norwidat-Altmann als Schriftführerin für die Bezirksvertretung VIII zu bestellen. Für den Vertretungsfall soll zudem die Verwaltungsbeauftragte der Bezirksvertretung VII, Barbara Paaßen, als stellvertretende Schriftführerin eingesetzt werden.

Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung bildet die Gemeindeordnung NRW. Gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 dieser Ordnung ist über die Beschlüsse der Bezirksvertretung eine Niederschrift zu erstellen, welche von der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister sowie einer von der Bezirksvertretung bestellten Schriftführung zu unterzeichnen ist. Für den Vertretungsfall soll gleichzeitig eine stellvertretende Person bestimmt werden. Die Einzelheiten zur Erstellung der Niederschriften ergeben sich aus der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen.

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Beratungsfolge