Bestellung eines Vertreters/einer Vertreterin für die Personalkommission bei der Besetzung der Schulleitungsstelle einer Schule mit bezirklicher Bedeutung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII der Ruhrhalbinsel befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung für die Personalkommission im Rahmen der Besetzung von Schulleitungsstellen. Dies betrifft Schulen mit bezirklicher Bedeutung, wozu unter anderem Grundschulen, Hauptschulen sowie Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung gehören.
Die rechtliche Grundlage für die Bildung dieser Personalkommission findet sich in § 61 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie in § 8 Abs. 2 a der Hauptsatzung. Zur Ausübung der Rechte des Schulträgers setzt sich die Kommission aus drei Vertretern zusammen: einem Mitglied des Schulausschusses, einem Vertreter der zuständigen Bezirksvertretung und einem Vertreter des Fachbereichs Schule. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll die Bezirksvertretung VIII ein stimmberechtigtes Mitglied sowie eine entsprechende Vertretung für die Personalkommission benennen.
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