Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertretungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII der Stadt Essen bereitet die Wahl der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters sowie der Stellvertretungen vor. In der Sitzung am 5. November 2025 soll zunächst über die Anzahl der Stellvertreter entschieden werden. Die Verwaltung schlägt hierbei vor, zwei Stellvertretungen zu wählen, um der Praxis in den übrigen Bezirksvertretungen zu entsprechen.
Die Wahl der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertretungen erfolgt in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlenverfahrens. Die Abstimmung findet geheim und ohne vorherige Aussprache statt. Wahlvorschläge können von Fraktionen, Gruppen oder einzelnen Mitgliedern der Bezirksvertretung eingereicht werden. Hierfür ist eine Frist bis zum 5. November 2025 um 12:00 Uhr vorgesehen.
Nach der Durchführung der Wahl durch die Mitglieder in einer Wahlkabine erfolgt die Auszählung der Stimmzettel durch Personen, die von den Fraktionen benannt wurden. Das Verfahren sieht zudem vor, dass bei Gleichständen eine Stichwahl oder ein Losentscheid durchgeführt werden kann. Den Abschluss des Wahlvorgangs bilden die Bekanntgabe des Ergebnisses durch die Altersvorsitzende bzw. den Altersvorsitzenden sowie die Frage nach der Annahme der Wahl durch die gewählten Personen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2025kein Ergebnis hinterlegt