Bestellung einer/eines Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII befasst sich mit der Bestellung einer Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten bzw. eines Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten. Laut der Vorlage 1376/2025/BV VIII soll die neu gewählte Bezirksvertretung diese Funktion für die kommende Periode erneut besetzen.
Die Grundlage für diese Regelung bildet der Kinderbericht der Stadt Essen, der die Wahl von Bezirkskinderbeauftragten in den Bezirksvertretungen bereits seit der Wahlperiode 1994 bis 1999 vorsieht. In der Bezirksvertretung VIII wurden bisher die Aufgaben der Kinderbeauftragten und der Jugendbeauftragten jeweils durch dieselbe Person wahrgenommen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht zudem die Möglichkeit vor, eine Stellvertretung zu bestellen.
Die Vorlage begründet die Bestellung damit, dass engagierte Beauftragte auf Basis von Erfahrungen des Kinderbüros die Situation im Stadtbezirk beeinflussen können. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 5. November 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2025kein Ergebnis hinterlegt