Bestellung einer/eines Kulturbeauftragten und der Mitglieder der Programmkonferenz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII befasst sich in ihrer Sitzung am 5. November 2025 mit der Bestellung einer Kulturbeauftragten oder eines Kulturbeauftragten sowie der Benennung von Mitgliedern für die Programmkonferenz. Die Ernennung der kulturpolitischen Vertretung erfolgt im Regelfall im Rahmen der Konstituierung des Gremiums.
Parallel dazu ist die Besetzung der Programmkonferenz vorgesehen. Diese dient der Beratung und Abstimmung von Beiträgen der Kulturträger, um das kulturelle Programm des Stadtbezirks gemäß den geltenden Förderrichtlinien zusammenzustellen. Die Zusammensetzung der Programmkonferenz umfasst neben den durch die Bezirksvertretung benannten Mitgliedern auch Vertreter des Kulturamtes sowie der städtischen Fachbereiche und Institute, die zur Kulturarbeit im Bezirk beitragen. Ebenso teilnahmeberechtigt sind Kulturträger, die in der Kooperationsliste des Kulturamtes geführt werden und eine Zusammenarbeit auf Basis der Richtlinien erklären. Die Funktion der Gesprächsleitung und Koordination wird dabei durch die bzw. den Kulturbeauftragten wahrgenommen. In der vorangegangenen Wahlperiode hatte die Bezirksvertretung VIII insgesamt drei Personen für die Programmkonferenz benannt.
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Beratungsfolge
- 05.11.2025kein Ergebnis hinterlegt