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Bezirksvertretung VIII

Bestellung einer / eines Inklusionsbeauftragten für den Bezirk VIII Ruhrhalbinsel

1450/2025/BV VIII 05.11.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel beabsichtigt die Bestellung einer bzw. eines Inklusionsbeauftragten für den Stadtbezirk. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Essener Rates vom 23. Februar 2022, der die Einrichtung eines Inklusionsbeirates sowie einer Koordinierungsstelle für Inklusion vorsah. Ergänzend dazu wurde im Juni 2021 durch den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (ASA GI) die Bitte an die Bezirksvertretungen geäußert, für ihre jeweiligen Gebiete mindestens eine Person als Inklusionsbeauftragte oder Inklusionsbeauftragten zu benennen.

Die Aufgaben der beauftragten Person umfassen die beratende Teilnahme an den Sitzungen des Inklusionsbeirates sowie die Vertretung der Bezirksvertretung VIII in diesem Gremium. Die Tätigkeit beinhaltet zudem die Beobachtung städtischer Bemühungen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und zur Herstellung gleicher Chancen innerhalb der Stadtbezirke. Die Inklusionsbeauftragten sollen entsprechende Rückmeldungen sowie Ideen in den Inklusionsbeirat einbringen. Der Beschlussvorschlag zur Bestellung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung am 5. November 2025 behandelt.

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Beratungsfolge