Bestellung der Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V befasst sich mit der Bestellung der Schriftführung für ihre Sitzungen. Gemäß der Gemeindeordnung NRW müssen über die gefassten Beschlüsse Niederschriften erstellt werden, die von der Bezirksbürgermeisterin und einer von der Bezirksvertretung bestellten Person unterzeichnet werden müssen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltungsbeauftragte Susanne Monreal zur Schriftführerin der Bezirksvertretung V zu bestellen. Für den Vertretungsfall sollen zudem die Verwaltungsbeauftragten Stefan Lüger und Sebastian Kemper als stellvertretende Schriftführer eingesetzt werden. Zur Erstellung der Niederschriften erfolgt eine Tonaufzeichnung der Sitzungen.
Nach der Unterzeichnung durch die Bezirksbürgermeisterin und die Schriftführerin werden die Protokolle über das Ratsinformationssystem sowie per E-Mail zur Verfügung gestellt. Es wird vorgeschlagen, an der bisherigen Praxis festzuhalten, dass die Niederschrift ausschließlich von der Bezirksbürgermeisterin und der Schriftführerin unterzeichnet wird. Eine Ausnahme gilt für die Niederschrift zur konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung V, die zusätzlich von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
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Beratungsfolge
- 11.11.2025einstimmig beschlossen