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Bezirksvertretung V

Bestellung einer/eines Bezirksseniorenbeauftragten

1467/2025/BV V 11.11.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5

🟢 Beschlossen 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) · einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung V beabsichtigt, eine Bezirksseniorenbeauftragte oder einen Bezirksseniorenbeauftragten sowie eine stellvertretende Person für den Stadtbezirk V zu bestellen. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Satzung des Seniorenrates der Stadt Essen, nach der die Seniorenbeauftragten der neun Bezirksvertretungen dem Seniorenrat angehören.

Der Seniorenrat übernimmt die Aufgabe, die spezifischen Interessen von Seniorinnen und Senioren gegenüber dem Rat und der Verwaltung der Stadt Essen zu vertreten. Die Mitglieder des Rates engagieren sich ehrenamtlich für die Belange der Bevölkerung ab 60 Jahren. Für eine Berufung zum Mitglied des Seniorenrates ist es erforderlich, dass die Personen entweder mindestens 60 Jahre alt sind oder in besonderer Weise mit der Seniorenarbeit befasst sind. Zudem müssen die stimmberechtigten Mitglieder zum Zeitpunkt ihres Vorschlags seit mindestens drei Monaten ihren ersten Wohnsitz in Essen haben. Die entsprechende Vorlage zur Besetzung der Positionen im Stadtbezirk V ist für die Sitzung am 11. November 2025 vorgesehen.

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