Bestellung einer/eines Bezirkskulturbeauftragten und der Mitglieder der Programmkonferenz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V beabsichtigt, einen Bezirkskulturbeauftragten sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter zu bestellen. Die Benennung dieser Funktion erfolgt in der Regel im Rahmen der Konstituierung des Gremiums. Zudem sieht die Vorlage die Ernennung von Mitgliedern aus der Mitte der Bezirksvertretung für die Programmkonferenz vor.
Die Programmkonferenz dient dazu, Beiträge von Kulturträgern zu beraten, diese miteinander abzustimmen und das kulturelle Programm des Stadtbezirks zusammenzustellen. Die Grundlage hierfür bilden die Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit. Zur Zusammensetzung der Konferenz gehören neben den Kulturträgern auch Vertreter des Kulturbüros sowie städtische Fachbereiche und Institute. Die von der Bezirksvertretung benannten Kulturbeauftragten nehmen an der Konferenz teil und übernehmen unter anderem die Gesprächsleitung sowie die Koordination. In der vorangegangenen Wahlperiode hatte die Bezirksvertretung V insgesamt drei Personen für die Programmkonferenz im Stadtbezirk V bestimmt.
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Beratungsfolge
- 11.11.2025einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion