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Bezirksvertretung V

Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreter/innen

1456/2025/BV V 11.11.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5

🟢 Beschlossen 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung der Bezirksvertretung V am 11. November 2025 steht die Wahl der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters sowie der Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf der Tagesordnung. Die Wahl erfolgt gemäß der Gemeindeordnung NRW und der Hauptsatzung der Stadt Essen aus der Mitte der Bezirksvertretung. Im ersten Schritt ist durch einen Mehrheitsbeschluss festzulegen, wie viele Stellvertretungen für die kommende Amtsperiode gewählt werden sollen.

Die anschließende Wahl der Amtsträger findet in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d’Hondt‘schen Höchstzahlenverfahrens statt. Die Abstimmung erfolgt geheim und ohne vorherige Aussprache. Wahlvorschläge können von Fraktionen, Gruppen oder einzelnen Mitgliedern der Bezirksvertretung eingereicht werden. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Stimmzettel zu gewährleisten, bittet die Verwaltung darum, die Listen bis spätestens zum 6. November 2025 vormittags einzureichen.

Der Ablauf der Wahl umfasst zudem die Benennung von Mitgliedern durch die Fraktionen, welche die Stimmen auszählen sollen, sowie das Vorlesen der Wahlvorschläge. Nach der Durchführung der geheimen Wahl und der Auszählung erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Vorsitzenden. Sollten bei der Wahl gleiche Höchstzahlen auftreten, ist ein Stichwahl oder ein Losentscheid vorgesehen.

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