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Bezirksvertretung V

Bestellung eines Vertreters / einer Vertreterin für die Personalkommission bei der Besetzung der Schulleitungsstelle einer Schule mit bezirklicher Bedeutung

1479/2025/BV V 11.11.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5

🟢 Beschlossen 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) · einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 entscheidet in ihrer Sitzung am 11. November 2025 über die Bestellung eines Vertreters sowie einer Stellvertretung zur Personalkommission. Diese Kommission ist im Rahmen der Besetzung von Schulleitungsstellen an Schulen mit bezirklicher Bedeutung einzubinden. Davon betroffen sind unter anderem Grundschulen, Hauptschulen sowie Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung im Verbund.

Die rechtliche Grundlage für die Bildung dieser Kommission bilden § 61 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie § 8 Absatz 2 a der Hauptsatzung. Die Zusammensetzung der Personalkommission ist dabei fest vorgegeben: Sie besteht aus einem Vertreter des Schulausschusses, einem Vertreter der jeweiligen Bezirksvertretung und einem Vertreter des Fachbereichs Schule. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung eines stimmberechtigten Mitglieds sowie einer Ersatzperson vor, um die Mitwirkung der Bezirksvertretung bei dem Auswahlverfahren zu gewährleisten.

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