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Vorlage

Bericht zu den baufachlichen Stellungnahmen der Koordinierungsstelle Inklusion im Zeitraum vom 01.07.2024 - 30.06.2025

1488/2025/5 03.12.2025 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 03.12.2025 · Seniorenrat (40. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Koordinierungsstelle Inklusion hat einen Bericht über die baufachlichen Stellungnahmen zur Barrierefreiheit für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 vorgelegt. Die jährliche Berichterstattung basiert auf einem Beschluss des Inklusionsbeirates aus dem Jahr 2023, der eine regelmäßige Zusammenfassung dieser Stellungnahmen durch die Verwaltung vorsieht.

Auf Grundlage der Bauordnung Nordrhein-Westfalen wird den zuständigen Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit eingeräumt, zu Aspekten der Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Gebäuden Stellung zu nehmen. Die Koordinierungsstelle erstellt hierzu baufachliche Stellungnahmen unter Berücksichtigung technischer Normen. Bei Bauvorhaben mit einer Summe von über 15 Millionen Euro wird zudem die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in den Prozess einbezogen.

Im betrachteten Zeitraum wurden insgesamt 15 baufachliche Stellungnahmen erstellt. Zusätzlich werden aktuell acht umfangreiche Baumaßnahmen im laufenden Verfahren begleitet. Der Bericht wird dem Inklusionsbeirat sowie dem Seniorenrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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