Bestellung der Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezell VII befasst sich mit der Bestellung der Schriftführung für ihre Sitzungen. Auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgeschlagen, die Verwaltungsbeauftragte der Bezirksvertretung VII als Schriftführerin sowie für den Vertretungsfall zu bestellen. Ergänzend soll die Verwaltungsbeauftragte der Bezirksvertretung VIII zur stellvertretenden Schriftführerin der Bezirksvertretung VII ernannt werden.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung NRW, wonach über die Beschlüsse der Bezirksvertretung Niederschriften zu erstellen sind. Diese müssen von der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister sowie einer von der Bezirksvertretung bestellten Person unterzeichnet werden. Um die Funktionsfähigkeit im Vertretungsfall sicherzustellen, sieht der Beschlussvorschlag die gleichzeitige Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin vor. Die Details zur Erstellung der Niederschriften richten sich nach der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen.
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Beratungsfolge
- 11.11.2025einstimmig beschlossen