Bestellung einer/eines Inklusionsbeauftragten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII der Stadt Essen beabsichtigt die Bestellung einer Inklusionsbeauftragten oder eines Inklusionsbeauftragten sowie einer Stellvertretung für den Stadtbezirk. Die Maßnahme folgt auf eine Vorgabe des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (ASAGI), wonach die Bezirksvertretungen mindestens eine Person für diesen Bereich benennen sollen.
Die Aufgaben der Inklusionsbeauftragten umfassen die beratende Teilnahme an den Sitzungen des Inklusionsbeirates sowie die Vertretung der Bezirksvertretung in diesem Gremium. Zudem sollen die städtischen Bemühungen zur Förderung der Teilhabe und der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen beobachtet werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sowie entsprechende Ideen sollen dem Inklusionsbeirat rückgemeldet werden. Grundlage für die Einrichtung des Inklusionsbeirates und der Koordinierungsstelle Inklusion ist ein Beschluss des Essener Stadtrats vom 23. Februar 2022.
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