Bestellung einer/eines Bezirkskulturbeauftragten und der Mitglieder der Programmkonferenz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII befasst sich mit der Bestellung einer Kulturbeauftragten oder eines Kulturbeauftragten sowie einer Stellvertretung für den Stadtbezirk. Zudem ist die Benennung von Mitgliedern aus dem Kreis der Bezirksverordneten für die Programmkonferenz vorgesehen.
Die Programmkonferenz dient der Beratung und Abstimmung von Beiträgen der im Bezirk erfassten Kulturträger, um das kulturelle Programm des Stadtbezirks zusammenzustellen. Die Teilnahme an der Konferenz erfolgt auf Basis der Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit. Neben den Kulturträgern, die in der Kooperationsliste des Kulturamtes eingetragen sind, nehmen Vertreter des Kulturbüros sowie städtischer Fachbereiche und Institute teil. Die durch die Bezirksvertretung bestellten Kulturbeauftragten übernehmen dabei Funktionen wie die Gesprächsleitung und Koordination. Eine verbindliche Anzahl an durch die Bezirksvertretung zu benennenden Mitgliedern für die Programmkonferenz ist in den Richtlinien nicht festgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.11.2025kein Ergebnis hinterlegt