Wahl der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertretung/en
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung VII am 11. November 2025 steht die Wahl der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters sowie der Stellvertretungen auf der Tagesordnung. Gemäß der Gemeindeordnung NRW und der Hauptsatzung der Stadt Essen erfolgt die Wahl aus der Mitte der Bezirksvertretung.
Zunächst ist die Anzahl der zu wählenden Stellvertreterinnen oder Stellvertreter durch einen Mehrheitsbeschluss festzulegen. Die Verwaltung schlägt vor, zwei Stellvertretungen zu wählen, um an die bisherige Praxis in den übrigen Bezirksvertretungen anzuknüpfen. Die eigentliche Wahl der Personen erfolgt in einem Wahlgang durch geheime Abstimmung nach dem Prinzip der Verhältniswahl unter Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlenverfahrens.
Wahlvorschläge können von Fraktionen, Gruppen oder einzelnen Mitgliedern der Bezirksvertretung eingereicht werden. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Stimmzettel zu gewährleisten, bittet die Verwaltung darum, diese Vorschläge bis zum Vormittag des Sitzungstages einzureichen. Die Auszählung der Stimmen wird durch Mitglieder durchgeführt, die von den jeweiligen Fraktionen benannt werden.
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Beratungsfolge
- 11.11.2025mehrheitlich beschlossen