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Bezirksvertretung IX

Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Einrichtung von Sperrpfosten vor dem Haus Heidhauser Straße 93

0924/2026/BV IX 30.06.2026 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 9

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung IX wurde eine Bürgeranregung zur Einrichtung von Sperrpfosten in der Heidhauser Straße behandelt. Ein Bürger hatte im Oktober 2025 darauf hingewiesen, dass durch parkende Fahrzeuge auf den Gehwegen Einschränkungen für Fußgänger entstehen. Zudem wurde eine eingeschränkte Sicht beim Ausfahren aus dem Grundstück in die Heidhauser Straße 93 beanstandet.

Der Antragsteller bittet um die Aufstellung von Sperrpfosten vor dem betreffenden Anwesen, analog zu bereits bestehenden Maßnahmen vor den Häusern 101 bis 107. Ziel der beantragten Maßnahme ist es, die Sichtverhältnisse beim Verlassen des Grundstücks zu verbessern.

Das Amt für Straßen und Verkehr hat hierzu am 20. Mai 2026 eine Stellungnahme abgegeben. Die Bezirksvertretung IX nimmt die Ausführungen der Verwaltung in der vorliegenden Vorlage zur Kenntnis.

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