Bürgereingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Einrichtung eines Basketballplatzes in Essen-Heidhausen (Flurstück 3456-9-7)
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung IX für den Stadtbezirk Essen-Heidhausen liegt eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vor. Ein Bürger regte bereits im Mai 2025 die Einrichtung eines öffentlichen Basketballplatzes auf dem Flurstück 3456-9-7 in Essen-Heidhausen an.
Der Fachbereich Grün und Gruga hat zu diesem Anliegen am 5. Juni 2026 eine Stellungnahme abgegeben, die der Bezirksvertretung nun zur Kenntnis vorgelegt wird. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht für die Sitzung am 30. Juni 2026 lediglich die formale Kenntnisnahme der Stellungnahme durch das Gremium vor. In der Vorlage wird zudem eine positive Einschätzung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 98 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 30.06.2026kein Ergebnis hinterlegt