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Bezirksvertretung III

Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Abriss der Apostelkirche und Zukunft des Aposteljugendhauses in Frohnhausen

0995/2026/BV III 10.06.2026 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 3

🟢 Beschlossen 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) · Kenntnis genommen mit ergänzendem mehrheitlichem Beschluss

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung III wurde eine Eingabe einer Bürgerin zum geplanten Abriss der Apostelkirche sowie zur Zukunft des Aposteljugendhauses in Essen-Frohnhausen behandelt. Hintergrund ist der Beschluss des Presbyteriums der Evangelischen Kirchengemeinde Frohnhausen aus dem Jahr 2019, die Kirche abzureißen und das dazugehörige „Apo-Haus“ zu veräußern.

Die Bürgerin stellt dazu verschiedene Fragen zur Sicherung der sozialen Infrastruktur im Stadtteil. Dabei geht es unter anderem um die Prüfung alternativer Nutzungskonzepte für das Gebäude, um den gemeinschaftlichen Charakter des Standorts zu erhalten. Zudem wird nach der Fortführung der Jugendarbeit gefragt, da das „Apo-Haus“ derzeit durch städtische Mittel bezuschusst wird und der Wegfall dieser Anlaufstelle im Westviertel durch andere Maßnahmen kompensiert werden müsste. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die planungsrechtliche Situation, insbesondere den aktuellen Bebauungsplan für das Grundstück sowie mögliche Konsequenzen nach einem Abriss. Zudem wurde die Frage aufgeworfen, welche Maßnahmen die Stadt bei einem möglichen Leerstand des Jugendhauses ergreifen kann, sollte sich kein Käufer finden.

Die Verwaltung, vertreten durch die Stabsstelle Projektkoordination im Bereich Stadtplanung und Bauen sowie das Jugendamt, hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Die Bezirksvertretung III beabsichtigt, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen, womit die Angelegenheit als erledigt betrachtet werden soll.

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