Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Viertelstunde
- 2.Niederschrift Nr. 15 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 20.10.2022
- 3.Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG zur Wasserversorgung Humboldtstr. 31-65Zur Vorlage · 1714/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat die geänderte Verkehrsführung im Bereich der Humboldtstraße zwischen den Hausnummern 31 und 65 beschlossen. Grundlage der Vorlage 1714/2022/BV III ist eine Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG, die die Erneuerung einer Wasserversorgungsleitung zum Gegenstand hat.
Die Bauarbeiten sind ab dem ersten Quartal 2023 geplant und werden voraussichtlich eine Gesamtdauer von acht Monaten in Anspruch nehmen. Die vorliegenden Unterlagen enthalten ein Schreiben der Stadtwerke sowie ein Protokoll aus dem August 2022, welches die erforderlichen Verkehrsregelungen und die Abstimmung mit den relevanten Behördenvertretern dokumentiert.
Gemäß § 10 Abs. 1 c) der Hauptsatzung ist für die Umsetzung der angepassten Verkehrsführung die Entscheidung der Bezirksvertretung erforderlich. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungstermine im Oktober und November 2022 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Änderung der Verkehrsführung im Schlingmannsweg durch eine Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AGZur Vorlage · 1962/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat der Änderung der Verkehrsführung im Schlingmannsweg zugestimmt. Hintergrund der Entscheidung ist eine Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG, die im Bereich der Hausnummern 12 bis 32 durchgeführt wird. Ziel der Maßnahme ist die Erneuerung einer Wasserversorgungsleitung.
Die Bauarbeiten sind ab dem ersten Quartal 2023 geplant und werden voraussichtlich eine Dauer von sieben Monaten in Anspruch nehmen. Die geplante Verkehrsregelung basiert auf einem Schreiben der Stadtwerke sowie einem Protokoll, das bereits mit den zuständigen Behördenvertretern abgestimmt wurde. Ein entsprechender Lageplan liegt der Vorlage bei. Gemäß der Hauptsatzung ist für die Umsetzung dieser Änderung der Verkehrsführung die Entscheidung der Bezirksvertretung erforderlich.
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- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG auf der Hirtsieferstraße hier: Änderung der Verkehrsführung in den NebenstraßenZur Vorlage · 1954/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat der geänderten Verkehrsführung in den Nebenstraßen zugestimmt, die im Rahmen einer Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG im Bereich der Hirtsieferstraße erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung von Wasser- und Gasversorgungsleitungen im Abschnitt zwischen Bockmühlenweg und Nöggerathstraße. Die voraussichtliche Bauzeit wird ab dem ersten Quartal 2023 auf insgesamt 24 Monate geschätzt.
Das Bauvorhaben ist in elf einzelne Abschnitte unterteilt. Während der Durchführung der Arbeiten kommt es zu temporären Änderungen der Verkehrsführung in den angrenzenden Straßen, konkret in der Martin-Vollmer-Straße, der Riemannstraße, der Heinrich-Strunk-Straße, der Möbiusstraße und der Mercatorstraße. Die Entscheidung über diese Verkehrsregelungen obliegt der Bezirksvertretung gemäß der Hauptsatzung.
Die Grundlage für den Beschluss bilden ein Schreiben der Stadtwerke vom 07.11.2022 sowie ein Protokoll der Abstimmung mit den relevanten Behördenvertretern. Ergänzende Lagepläne zur Darstellung der einzelnen Bauabschnitte liegen der Vorlage bei.
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- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Stadtteilprojekt Altendorf
- 7.Stadtteilprojekt Frohnhausen
- 8.Bericht der Beauftragten
- 9.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Geschwindigkeitsüberschreitungen HumboldtstraßeZur Vorlage · 1941/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, in der ein Anwohner auf Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Humboldtstraße hinweist. Der Anwohner berichtet, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h regelmäßig überschritten werde und sich die Situation durch eine eingerichtete Umleitung verschärft habe. Zudem wird auf die Notwendigkeit von Kontrollen im Bereich des Rhein-Ruhr-Zentrums verwiesen, um die Sicherheit von Fußgängern, darunter Schulkinder und ältere Menschen, zu gewährleisten.
Das Ordnungsamt hat dazu eine Stellungnahme abgegeben, wonach in der Humboldtstraße bislang kein Messbereich für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung eingerichtet wurde. Die Behörde begründet dies damit, dass derzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Gefahrenstelle im öffentlichen Straßenraum vorliegen. Rechtlich sei eine Kontrolle durch die Kreisordnungsbehörde gemäß dem Ordnungsbehördengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen nur bei Vorliegen entsprechender Kriterien neben der Polizei zulässig. Das Ordnungsamt gab an, den Hinweis auf die Geschwindigkeitsübertretungen zur weiteren Veranlassung an die Direktion Verkehr der Polizei Essen/Mülheim an der Ruhr weitergeleitet zu haben. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Teile der Humboldtstraße sowie der umliegende Humboldtring zum Stadtgebiet von Mülheim an der Ruhr gehören. Die Bezirksvertretung wird die Eingabe sowie die Stellungnahme des Ordnungsamtes zur Kenntnis nehmen.
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- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Ruhestörung Gesamtschule HolsterhausenZur Vorlage · 1956/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe eines Anwohners bezüglich einer möglichen Ruhestörung durch die Nutzung des Schulhofs der Gesamtschule Holsterhausen. Der Anwohner berichtete schriftlich, dass der Schulhof nach 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen regelmäßig für Basketballspiele genutzt werde, was zu Lärmbelästigungen führe. Zudem wurde auf die Frage hingewiesen, ob die Nutzung auf Kinder bis 14 Jahre begrenzt sei.
Der Fachbereich Schule gab hierzu eine Stellungnahme ab. Nach Rücksprache mit dem Schuldienst vor Ort wurde bestätigt, dass Jugendliche und junge Erwachsene den Schulhof außerhalb der regulären Öffnungszeiten nutzen. Eine Entscheidung des Verwaltungsvorstands vom 17. Mai 2022 hatte die zeitlichen Einschränkungen für die Nutzung städtischer Schulhöfe zuvor aufgehoben. Die Gesamtschule Holsterhausen hat jedoch durch einen Beschluss der Schulkonferenz eine Ausnahme von dieser Modifizierung erwirkt. Damit gilt am Standort wieder die alte Regelung, wonach die Nutzung im Sommer bis 19 Uhr und im Winter bis zum Einbruch der Dunkelheit gestattet ist und die Schultore durch die Schulhausmeister wieder verschlossen werden.
Der Fachbereich Schule wies zudem darauf hin, dass das Nichtbestehen einer Dienstwohnung am Standort die soziale Kontrolle erschweren könne. Zudem fehlen dem Fachbereich die Mittel für eine verstärkte Überwachung. Die Bezirksvertretung nahm die Eingabe sowie die Stellungnahme des Fachbereichs Schule zur Kenntnis.
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- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Verkehrssituation Holdenweg / Eppinghofer StraßeZur Vorlage · 1960/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III geht es um eine Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Verkehrssituation am Holdenweg an der Ecke Eppinghofer Straße. Ein Anwohner hatte sich im Juli 2022 schriftlich an die Bezirksvertretung gewandt und dabei auf wiederkehrende Vorfälle hingewiesen. Konkret wurden Polizeieinsätze sowie lautes Hupen von Busfahrern thematisiert, die durch falsch parkende oder quer stehende Autofahrer verursacht würden. Der Anwohner regte zudem einen Ortstermin sowie eine Prüfung von Unterlagen der Polizei oder der Ruhrbahn an.
Die Verwaltung informierte den Anwohner zunächst über das formale Verfahren im Umgang mit solchen Eingaben. Das Amt für Straßen und Verkehr hat in Abstimmung mit der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamts eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt abgegeben, die der Vorlage beigefügt ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingabe sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Maßnahme würde die Eingabe formal als erledigt erklärt werden, wobei die Bezirksvertretung die Möglichkeit behält, bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss zu fassen.
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- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2023Zur Vorlage · 1851/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (1851/2022/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für das erste Halbjahr 2023. Grundlage ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verordnungen beschließt, während die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beratend mitwirken. Die Planung berücksichtigt die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW an den Sonn- und Feiertagsschutz sowie die Prüfung des öffentlichen Interesses und der Wettbewerbsneutralität.
Die geplanten Termine umfassen verschiedene Stadtteile. Für die Innenstadt ist eine Öffnung am 15. Januar 2023 im Rahmen von „Essen Ice“ vorgesehen. Weitere Termine sind für Werden, Steele, Borbeck, Altenessen, Rüttenscheid, Kettwig und Kupferdreh angesetzt. Die Freigaben basieren auf dem Sachgrund örtlicher Feste, wie etwa dem Frühjahrsmarkt in Werden, der Gilde der Marktschreier in Steele oder dem Borbecker Bummel. Auch Veranstaltungen wie die „Techno Classica“ in Rüttenscheid, das Stadtfest „Essen.Original“ sowie die Autoschau in Borbeck sind Teil der Planung.
Die Ladenöffnungen sind jeweils auf fünf Stunden begrenzt und finden außerhalb der Gottesdienstzeiten statt. Dabei werden die gesetzlichen Obergrenzen von maximal acht verkaufsoffenen Sonntagen pro Verkaufsstelle und maximal 16 Kalendersonntagen für das gesamte Stadtgebiet eingehalten. Während die Industrie- und Handelskammer sowie der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. keine Bedenken äußerten, wurden seitens der Gewerkschaft ver.di Bedenken angemeldet. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Integriertes Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt Essen WEST von 2018 (IEK WEST 2018)Zur Vorlage · 1601/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 1601/2022/7 zum Integrierten Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) behandelt die Fortschreibung des bisherigen Konzepts aus dem Jahr 2018. Das Programmgebiet wird auf eine Fläche von etwa 485 Hektar verkleinert und umfasst den Großteil der Stadtteile Altendorf und Bochold sowie Teile von Bergeborbeck und des Westviertels.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Maßnahmen ist auf 24.73komma735.000 Euro veranschlagt, wobei ein Eigenanteil von voraussichtlich 4.947.000 Euro vorgesehen ist. Die Kostenplanung unterscheidet zwischen investiven Maßnahmen in Höhe von 23.560.000 Euro und konsumtiven Maßnahmen in Höhe von 1.175.000 Euro. Zu den bereits beschlossenen Projekten gehören die Stadtteilöffnung der Gesamtschule Bockmühle, die Neugestaltung des Blambeckparks und des Grünzugs Kesselstraße, die Neuanlage eines Quartiersparks sowie der Neubau des Stadtbads Borbeck inklusive eines Lehrschwimmbeckens. Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt über die Haushaltsaufstellungen ab dem Jahr 2023.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat das IEK WEST 2022 gemäß § 171 e Baugesetzbuch beschließt, die Gebietsabgrenzung festlegt und die Verwaltung beauftragt, das Konzept beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen sowie die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Die Bewilligung der Fördermittel wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 14.Energetische Teilsanierung der Kindertagesstätte an der Barthel-Bruyn-Straße 37 und des im Gebäude mit ansässigen OGS-Bereichs der Cranach-SchuleZur Vorlage · 1630/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die energetische Teilsanierung der Kindertagesstätte an der Barthel-Bruyn-Straße 37 sowie des im selben Gebäude befindlichen Bereichs für den offenen Ganztag (OGS) der Cranach-Schule. Das im Jahr 1964 errichtete Gebäude weist bautechnische Mängel beim sommerlichen Wärmeschutz auf, wodurch die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung in den Sommermonaten erschwert wird.
Die vorgesehenen baulichen Maßnahmen umfassen die Erneuerung des Dachaufbaus inklusive einer energetischen Dämmung sowie die Installation von außenliegenden Jalousien zum Sonnen- und Wärmeschutz. Zudem sollen die bestehenden Kunststofffenster und Fassadenelemente ausgetauscht und die Fensterbrüstungs- sowie Stützenbereiche energetisch ertüchtigt werden. Das Dach wird zudem für eine spätere Bestückung mit Photovoltaik-Elementen vorbereitet.
Das Projekt ist mit Gesamtkosten in Höhe von 1.154.800 Euro veranschlagt. Für die Umsetzung wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 1.074.800 Euro im Haushaltsjahr 2022 beantragt, wobei die Kassenwirksamkeit im Jahr 2023 eintritt. Die Finanzierung erfolgt durch Umwidmung von Mitteln aus dem Kita-Ausbauprogramm. Der Baubeginn ist für das Jahr 2023 geplant, wobei die Dacharbeiten ab Mai 2023 erfolgen sollen. Die Arbeiten an den Fenstern und Fassaden sind für die Sommerferien 2023 vorgesehen, wobei eine vorübergehende Unterbringung der Kita in einer anderen Einrichtung geprüft wird.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 15.metropolradruhr - neue Standorte Gemarkenstraße 50 und 88, Menzelstraße 23Zur Vorlage · 1930/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III des Stadtbezirks III hat die Einrichtung neuer Stationen des öffentlichen Mietradsystems metropolradruhr an spezifischen Standorten behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zu den neuen Standorten in der Gemarkenstraße 50, der Gemarkenstraße 88 sowie in der Menzelstraße 23 vor. An der Gemarkenstraße sollen die Stationen jeweils vor den Fußgängerüberwegen platziert werden, während in der Menzelstraße eine Station zwischen den Baumbeeten vor der Hausnummer 23 vorgesehen ist.
Die Erweiterung erfolgt im Rahmen der Fahrradstraßenachse A sowie des Projekts BeMoVe. Der Betrieb des Systems erfolgt in Essen eigenwirtschaftlich durch den Betreiber, wobei die Stadt Essen keine Betriebskostenförderung leistet, sondern lediglich Planungsleistungen erbringt und auf Sondernutzungsgebühren verzichtet. Dadurch entstehen für die Stadt keine Kosten. Die Verkehrsbehörde der Stadt Essen prüft derzeit die Eignung der potenziellen Standorte und holt die notwendigen Stellungnahmen der beteiligten Stellen ein.
Das System metropolradruhr umfasst in Essen aktuell 70 Stationen. Eine Klimabilanz des Systems ist zwar nicht exakt ermittelbar, die Vorlage geht jedoch von einer positiven Auswirkung auf den Klimaschutz aus, da die Nutzung von Leihrädern zur Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs und damit zur Minderung von CO2-Emissionen beitragen kann.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Änderung
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude Gemarkenstr.45 in Essen-HolsterhausenZur Vorlage · 1818/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk III wird im Rahmen einer Anhörung über die Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude in der Gemarkenstraße 45 in Essen-Holsterhausen informiert. Die Inhaberin der dort ansässigen Gaststätte hatte bereits für die Jahre 2021 und 2022 befristete Sondernutzungserlaubnisse im Rahmen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens erhalten. Hintergrund dieser befristeten Regelungen war das wirtschaftliche Interesse der Gaststättenbetreiberin unter Berücksichtigung der coronabedingten Ausfälle in der Branche.
Das geplante Straßencafé soll auf zwei Teilflächen mit einer Größe von jeweils 1,50 m x 2,60 m unmittelbar an der Fassade links und rechts des Eingangsbereichs aufgestellt werden. Die Aufstellung ist für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober vorgesehen. Eine ausreichende Restgehwegbreite von 1,50 m für den Fußgängerverkehr ist laut Verwaltung gewährleistet.
Die Verwaltung beabsichtigt, ab dem Jahr 2023 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. In den vorangegangenen Jahren sind keine Beschwerden über die Aufstellung oder Verstöße gegen die Auflagen der bestehenden Erlaubnisse bekannt geworden. Die beteiligten Fachbereiche haben im verwaltungsinternen Prüfverfahren keine Bedenken gegen die beantragte dauerhafte Nutzung geäußert. Die Bezirksvertretung nimmt die bisherigen befristeten Erlaubnisse zur Kenntnis und erhebt keine Einwände gegen die geplante unbefristete Sondernutzung.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 17.Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude Bentheimer Str.19/ Ecke Breslauer Straße in Essen-FrohnhausenZur Vorlage · 1820/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III des Stadtbezirks Essen-Frohnhausen wird im Rahmen einer Anhörung darüber informiert, dass für das Jahr 2022 eine befristete Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche an der Kreuzung Bentheimer Straße 19 und Breslauer Straße erteilt wurde. Die Fläche für das Straßencafé des gastronomischen Betriebes „Kumpir Kumpels“ ist mit einer Größe von 2,00 Metern Tiefe und 9,00 Metern Breite dimensioniert. Da der Gehweg in diesem Bereich eine Breite von etwa 3,70 Metern aufweist, bleibt eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr erhalten.
Die Nutzung der Fläche ist für den Zeitraum von April bis Oktober vorgesehen. Im Rahmen des verwaltungsinternen Prüfverfahrens wurden von den beteiligten Fachbereichen keine Bedenken gegen die Aufstellung geäußert. Für das laufende Jahr 2022 erfolgte die Erteilung der befristeten Erlaubnis im Rahmen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens. Es liegen keine Beschwerden über die bisherige Nutzung oder Verstöße gegen die Auflagen der Sondernutzungserlaubnis vor.
Die Verwaltung beabsichtigt, ab dem Jahr 2023 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis für den genannten Zeitraum zu erteilen. Die Bezirksvertretung III wird gebeten, die bereits erfolgte befristete Erlaubnis für 2022 zur Kenntnis zu nehmen und keine Einwände gegen die geplante unbefristete Sondernutzung ab dem Folgejahr zu erheben.
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- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 18.Radweg und Renovierung der HumboldtstraßeZur Vorlage · 1718/2022/GRÜNE/SPD · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD in der Bezirksvertretung III haben einen Antrag gestellt, den Vorschlag des RadEntscheid Essen bei der anstehenden Erneuerung der Humboldtstraße zu berücksichtigen. Ziel des Antrags ist es, die Planung der Straßenbaumaßnahme so zu gestalten, dass der bestehende Baumbestand erhalten bleibt. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die Umsetzung des Vorschlags des RadEntscheid ohne Baumfällungen möglich sei und einen funktionalen Radweg ermögliche.
Der Hintergrund der Vorlage ist die aktuelle Planung des Amts für Straßen und Verkehr (ASV), die die Schaffung von Radschutzstreifen auf der gesamten Länge der Humboldtstraße vorsieht. Diese Planung würde eine Verbreiterung der Fahrbahn erfordern, was laut dem RadEntscheid Essen die Fällung des alten Baumbestandes zur Folge hätte. Der RadEntscheid lehnt die Fällung der Bäume ab und kritisiert zudem, dass Radschutzstreifen nicht den Sicherheitsstandards für den angestrebten Modalsplit der Stadt entsprechen.
Als Kompromiss wird eine Variante vorgeschlagen, bei der die westliche Radverkehrsanlage als Radschutzstreifen ausgeführt wird, um die Fahrbahnbreite für den Busverkehr zu gewährleisten. Die östliche Radverkehrsanlage soll hingegen als baulich getrennter Radweg jenseits der Baumreihe, neben dem Fußweg, angelegt werden. Diese Lösung soll den Erhalt der Bäume ermöglichen und gleichzeitig die Anforderungen an den Radverkehr erfüllen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig mit Ergänzung
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig mit Ergänzung - 19.Prüfauftrag - Dachbegrünung von öffentlichen Gebäuden im Bezirk III Essen WestZur Vorlage · 1951/2022/CDU · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen eines Antrags der CDU-Fraktion einen Prüfauftrag an die Stadtverwaltung gestellt. Ziel der Vorlage ist es, die technische und praktische Umsetzbarkeit von Dachbegrünungen auf verschiedenen öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Essen West zu untersuchen.
Konkret sollen die baulichen Möglichkeiten für Begrünungsmaßnahmen an der Berta-Krupp-Schule, der Turnhalle der Alfred-Krupp-Schule, der Turnhalle der Berliner Schule sowie der Cosmas-und-Damian-Schule, der Theodor-Fliedner-Schule, dem Anbau der Helmut-Rahn-Schule und dem Heinz-Nixdorf-Berufskolleg geprüft werden.
Die Antragsteller begründen das Ersuchen mit den Inhalten der aktuellen Klimaanalyse der Stadt Essen sowie den Zielen des Projekts „Grüne Hauptstadt“. Die Fraktion fordert, dass die Stadtverwaltung Konzepte zur Dachbegrünung öffentlicher Gebäude erstellt, um durch die Nutzung eigener Flächen eine Vorbildfunktion einzunehmen. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 17. November 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — mehrheitlich mit Ergänzung
Ergebnis: mehrheitlich mit Ergänzung - 20.Entfernung eines Baumstumpfs Mülheimer Straße 50Zur Vorlage · 1952/2022/CDU · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1952/2022/CDU einen Beschluss für die Bezirksvertretung III vorgelegt, der die Entfernung eines Baumstumpfes in der Mühlheimer Straße betrifft. Konkret wird die Stadtverwaltung aufgefordert, den Baumstumpf vor dem Gebäude mit der Hausnummer 50 zu beseitigen.
Zudem sieht der Antrag vor, an derselben Stelle zeitnah einen jungen Baum einzupflanzen, der für diesen Standort geeignet ist. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem Ziel, den Grünanteil in verdichteten Wohngebieten des Stadtbezirks zu erhöhen. Es wird angeführt, dass die Neupflanzung zur Beschattung, zur Kühlung sowie zur Verbesserung der Luftqualität beitragen soll. Im Hinblick auf den verbleibenden Baumstumpf wird darauf hingewiesen, dass dieser als Kohlenstoffquelle fungiert. Die Neupflanzung eines schattenspendenden Baumes wird als Alternative zum verrottenden Baumstumpf vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.Entfernung eines Baumstumpfs auf dem GervinusplatzZur Vorlage · 1953/2022/CDU · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III die Entfernung eines Baumstumpfes auf dem Gervinusplatz sowie die Neupflanzung eines geeigneten jungen Baumes beantragt. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung dazu auf, den Baumstumpf zu beseitigen und an derselben Stelle zeitnah eine Pflanzung vorzunehmen, die für den Standort geeignet ist.
In der Begründung des Antrags wird auf das Ziel verwiesen, den Grünanteil in den verdichteten Wohngebieten des Bezirks zu erhöhen. Die Neupflanzung soll dazu beitragen, durch Beschattung und Kühlung das Stadtklima zu beeinflussen und die Luftqualität zu verbessern. Zudem wird angeführt, dass ein verrottender Baumstumpf eine Kohlenstoffquelle darstellt, weshalb die Etablierung eines lebenden Baumes an dieser Stelle bevorzugt wird.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Modernisierungs- und Erneuerungsbedarf Mülheimer StraßeZur Vorlage · 1967/2022/GRÜNE/SPD · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD in der Bezirksvertretung III wird die Stadtverwaltung beauftragt, einen Masterplan zur Modernisierung und Erneuerung der Mülheimer Straße zu entwickeln. Ziel des Plans ist eine umfassende Sanierung der Verkehrsflächen, um die Sicherheit und Barrierefreiheit für alle Verkehrsträger zu gewährleisten. Dabei soll die Finanzierung vorrangig über Fördermittel zur Stadterneuerung erfolgen, um punktuelle Erhaltungsmaßnahmen zu vermeiden.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Elektrifizierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Bis zum Jahr 2027 sollen die Busse auf der bestehenden Trasse der Mülheimer Straße durch eine Straßenbahnlinie ersetzt werden. Diese soll stadteinwärts über die Citybahn zum Hauptbahnhof und stadtauswärts bis zur Schweriner Straße führen, wobei die Busverbindung nach Haarzopf erhalten bleiben soll.
Der Antrag sieht zudem vor, das Vorhaben als Referenzprojekt für den Essener Mobilitätsplan 2035 zu nutzen. Ein externes Planungsbüro soll untersuchen, wie der Straßenraum so aufgeteilt werden kann, dass die Interessen von Fußgängern, Radverkehr und motorisiertem Verkehr berücksichtigt werden. Dies umfasst insbesondere die Gestaltung der Flächen am Frohnhauser Marktplatz, die Anbindung von Fahrradstraßen sowie Lösungen für den ruhenden Verkehr durch Quartiersparkhäuser. Abschließend wird die Verwaltung angewiesen, entsprechende Fördermöglichkeiten für dieses Mobilitätskonzept zu prüfen und einzuschlagen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Hohe Geschwindigkeit von PKW auf der HeinitzstraßeZur Vorlage · 1966/2022/GRÜNE/SPD · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vor. Mit der Vorlage wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Ampelanlage in der Heinitzstraße im Bereich der Kreuzung Sälzerstraße bis hin zur Kreuzung Am Westbahnhof verkehrssicher anzupassen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit einer Anpassung damit, dass die aktuelle Ampelphase für eine angepasste Geschwindigkeit nicht als zweckmäßig eingestuft wird. Es wird angeführt, dass Fahrzeugführer auf der Heinitzstraße die Geschwindigkeit erhöhen, um die Grünphase an der Kreuzung Am Westbahnhof zu erreichen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung eines verkehrssicheren Ablaufs auf diesem Straßenabschnitt.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 24.Haushaltsplan-Entwurf 2023Zur Vorlage · 1934/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III setzt sich im Rahmen der Vorlage 1934/2022/BV III mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2023 auseinander. Der Entwurf wurde am 28. September 2022 in den Rat der Stadt Essen eingebracht und soll in der Sitzung des Rates am 30. November 2022 verabschiedet werden. Zwischenzeitlich finden die Beratungen in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen statt.
Der Haushaltsplan-Entwurf sieht für die Bezirksvertretung III im Jahr 2023 originäre Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro vor. Zusätzlich stehen der Bezirksvertretung über den sogenannten Sondertopf weitere jährliche Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden durch Beschlüsse zur Zweckbindung von Haushaltsmitteln der Fachbereiche 60 (Immobilienwirtschaft), 66 (Amt für Straßen und Verkehr) sowie 67 (Grün und Gruga) bereitgestellt. Hinzu kommen nicht verbrauchte Haushaltsmittel aus dem Jahr 2022, die in das Folgejahr übertragen werden sollen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III keine Bedenken gegen den Entwurf des Haushaltsplans 2023 erhebt. Die Entscheidung über die konkrete Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel ist mit einer gesonderten Vorlage für die Sitzung am 2. Februar 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 25.Zuwendungen an Vereine, Verbände und InstitutionenZur Vorlage · 1935/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in ihrer Sitzung am 17. November 2022 über die Vergabe von Zuwendungen entschieden. Der Beschluss umfasst die Bewilligung von finanziellen Mitteln an verschiedene Vereine, Verbände und Institutionen innerhalb des Stadtbezirks.
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1935/2022/BV III dient als Grundlage für die Entscheidung über diese Fördermaßnahmen. Die Vergabe der Mittel erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III. In der Sachverhaltsdarstellung wird festgehalten, dass die Entscheidung über die konkreten Zuwendungen durch das Gremium getroffen wurde. Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Kostenpositionen oder der spezifischen Empfänger ist dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen, da die Vorlage primär den Beschlussvorschlag und die formale Entscheidung über die Zuwendungen dokumentiert. Eine Vorprüfung der Vorlage war für den Vorgang erforderlich.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung)
- 26.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1936/2022/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III des Stadtbezirks 3 hat in ihrer Sitzung am 17. November 2022 verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die vorliegende Vorlage der Verwaltung vom 28. Oktober 2022 umfasst zwei spezifische Sachverhalte.
Zum ersten Punkt wird über die Installation einer digitalen Geschwindigkeitsanzeige berichtet, die ohne Folgen für den Verkehr verbleibt. Dieser Vorgang bezieht sich auf einen vorangegangenen Beschluss aus dem Jahr 2021 sowie auf eine entsprechende Mitteilung der Verwaltung aus der Sitzung vom Mai 2022.
Der zweite Punkt der Mitteilungen befasst sich mit der Kita-Versorgung in den Stadtteilen Haarzopf und Fulerum. Hierbei handelt es sich um eine Antwort auf eine Nachfrage, die im Rahmen einer Sitzung im August 2022 gestellt wurde. Die Vorlage dient der Information der Bezirksvertretung über den aktuellen Stand der genannten Themen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 26.1Folgenlose digitale Geschwindigkeitsanzeige (Beschluss zu Vorlage 1382/2021/BV III vom 19.08.2021 und Mitteilung der Verwaltung unter TOP 22.1 der Sitzung vom 19.05.2022)
- 26.2Kita-Versorgung in Haarzopf/Fulerum (Nachfrage zu Vorlage 0935/2022/4 aus der Sitzung vom 18.08.2022)
- 27.Anfragen
- 28.Unerledigte Beschlüsse
- 29.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 30.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 31.Mitteilungen und Anfragen
- 32.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil