Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 01.06.2023
- 2.Niederschrift Nr. 24 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 07.06.2023
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 4.Fachkräftegewinnung und -bindung im ErziehungsdienstZur Vorlage · 0361/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage befasst sich mit der Fachkräftegewinnung und -bindung im Erziehungsdienst in Essen. Bis zum Jahr 2030 wird ein Bedarf von insgesamt 2.572 Erzieherstellen prognostiziert, der sich auf die Stationären Hilfen, Kindertageseinrichtungen, die Offene Ganztagsschule sowie die Offene Kinder- und Jugendarbeit verteilt. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen werden bis 2030 zudem Renteneintritte, Fluktuation und Stellen durch Kita-Ausbau erwartet. Für das Schuljahr 2026/2erm 2027 wird aufgrund eines Betreuungsbedarfs von 85 % ein jährlicher Bedarf von etwa 106 Gruppen berechnet, wobei sich ein Defizit von rund 1.000 Fachkräften abzeichnet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den vorliegenden Konzeptentwurf zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Erstellung eines vertieften Konzepts zu beauftragen, das konkrete Maßnahmen und Ressourcen darstellt. Zur Umsetzung soll im Jugendamt eine Task-Force Fachkräfte mit bis zu drei Vollzeitstellen eingerichtet werden, wobei die Personalkosten von rund 266.274 Euro im Jahr 2023 unter der Bedingung einer möglichen unterjährigen Überschreitung des Personalkostenbudgets geprüft werden sollen.
Als Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung werden die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, Quereinstiege, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Anwerbung ausländischer Fachkräfte identifiziert. Geplant ist die Gründung eines Bündnisses für Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst unter Federführung des Geschäftsbereichsvorstands Jugend, Bildung und Kultur sowie die Durchführung eines Fachkräftetags im vierten Quartal 2023. Ein umfassendes Gesamtkonzept soll bis zum Ende des ersten Halbjahres 2024 vorliegen. Eine Steuerungsgruppe wird die Koordination übernehmen und die zuständigen Ausschüsse regelmäßig über die Entwicklungen informieren.
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Beratungsfolge
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Alters- und alternsgerechtes Arbeiten bei der Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 1103/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Instituts Gesundheit befasst sich mit dem Thema alters- und alternsgerechtes Arbeiten innerhalb der Stadtverwaltung Essen. Im Fokus steht die Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Belegschaft, wobei die Gruppe der über 50-jährigen Mitarbeitenden fast 40 Prozent der Gesamtzahl ausmacht. Als präventive Strategie ist die flächendeckende Einführung eines neuen Arbeitsplatzstandards, der Steh- und Sitzarbeitsplätze umfasst, bis Ende 2025 vorgesehen. Zur Systematisierung von Gefährdungsbeurteilungen werden technische Hilfsmittel sowie die Software iManSys eingesetzt.
Zudem werden interventionsorientierte Maßnahmen angeführt, darunter das Betriebliche Eingliederungsmanagement, das seit 2009 bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres angeboten wird, sowie die Nutzung des Work-Ability-Index. Ergänzend dazu wird das Beratungsangebot der Betrieblichen Beratungsstelle ImPuls erläutert, die dem Institut Gesundheit unterstellt ist. Die Beratung zielt darauf ab, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden oder deren Entstehung zu verhindern, indem Unterstützung bei Konflikten, Stress oder persönlichen Schwierigkeiten geleistet wird.
Zur Bewältigung von Einschränkungen sieht das Verfahren eine Prüfung von Maßnahmen in festgelegter Reihenfolge vor. Diese umfasst die Ausstattung mit ergonomischen Hilfsmitteln, die Anpassung der Arbeitszeit sowie die Umsetzung in andere Aufgabenbereiche. Für Mitarbeitende der sonstigen Dienste werden nach Möglichkeit alternative Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung gesucht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Mitarbeiter*innen mit einer Schwerbehinderung bei der Stadt EssenZur Vorlage · 0766/2023/INKL · Antrag Inklusionsbeirat
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Inklusionsbeirat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, der die Verwaltung dazu auffordert, detaillierte Informationen zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen bei der Stadt Essen vorzulegen. Im Zentrum der Anfrage steht die Erhebung der Anzahl aller Beschäftigten, unterteilt in Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie weitere Gruppen. Dabei sollen die Zahlen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 sowie derer, die einen GdB unter 50, aber als gleichgestellt gelten, ausgewiesen werden. Die Auswertung soll sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozentwerten und nach Geschlechterverteilung erfolgen. Zudem wird die Auskunft darüber erbeten, ob die Stadt Essen die Ausgleichsabgabe leistet.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit dieser Daten mit der Vorbildfunktion der Stadt als Arbeitgeberin. Ziel ist es, die Verhältnisse der Beschäftigten mit Behinderungen festzustellen und die Sensibilisierung für die Belange dieser Gruppe zu fördern. Hierzu wird vorgeschlagen, ein Simulationsangebot für Führungskräfte und Belegschaft zu entwickeln, um durch das Erleben von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Rollatoren ein Bewusstsein für Barrieren zu schaffen. Nach Vorlage der städtischen Stellungnahme sollen zudem ein Konzept zur Erhöhung des Anteils von Beschäftigten mit Behinderungen unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels sowie die Umsetzung des Simulationsangebens unter Einbeziehung des Inklusionsbeirats entwickelt werden.
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Beratungsfolge
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Externe Projektsteuerung bei kostenintensiven BauvorhabenZur Vorlage · 0927/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0927/2023/CDU/GRÜNE gestellt. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung bei städtischen Bau- und Sanierungsvorhaben mit einem Kostenvolumen ab 20 Millionen Euro in den Kostengruppen 300, 400 und 500 eine externe Projektsteuerung nach den Standards der Arbeitsgemeinschaft für Hochbauordnung (AHO) beauftragt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die erforderlichen Leistungen ohne Zeitverzug und mit angemessenem personellem Aufwand vollständig durch die interne Verwaltung erbracht werden können.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, dass vor der Bedarfsanerkennung eine Untersuchung der Lebenszykluskosten auf Basis eines Bewertungssystems beauftragt werden soll, deren Ergebnisse in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen. Zudem soll ab Projektbeginn ein Inbetriebnahme-Management durchgeführt werden, dessen Leistungen weitestgehend extern vergeben und durch die Projektsteuerung gesteuert werden sollen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die städtische Immobilienwirtschaft durch anstehende Baumaßnahmen im Schulbau und bei energetischen Sanierungen vor einer hohen Arbeitsbelastung steht. Da die Gewinnung von Fachpersonal schwierig sei, könne die Beauftragung freiberuflicher Leistungen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung beitragen. Die Projektsteuerung soll dabei neben der Kosten-, Termin- und Qualitätskontrolle auch die Entlastung bei der Vergabe, Dokumentation und Abnahme unterstützen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 9.Haus des Jugendrechts - Jahresbericht 2022Zur Vorlage · 0805/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2022 des Hauses des Jugendrechts Essen liegt zur Kenntnisnahme für den Jugendhilfeausschuss sowie den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vor. Die Einrichtung, in der die Stadt Essen, die Polizei und die Staatsanwaltschaft seit Ende 2017 gemeinsam unter einem Dach arbeiten, verfolgt das Ziel, strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen junge Intensivtäter zu beschleunigen und kriminelle Karrieren durch gezielte Maßnahmen zu verhindern.
Das Programm richtet sich an Jugendliche unter 21 Jahren aus Essen und Mülheim an der Ruhr, die innerhalb eines Jahres mindestens fünf Straftaten aus einem definierten Deliktsspektrum begangen haben. Ein zentraler Bestandteil der Arbeit ist die personenorientierte Sachbearbeitung, bei der feste Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe die Betreuung übernehmen. Dies ermöglicht eine enge Zusammenarbeit der Institutionen und die Entwicklung individueller pädagogischer Angebote.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 93 junge Intensivtäter aus dem Stadtgebiet Essen und Mülheim betreut. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 befanden sich 73 Personen im Programm, davon zehn in Haft oder Untersuchungshaft. Die Rückfalluntersuchung ergab, dass nach dem Ausscheiden aus dem Programm 33,3 Prozent der Jugendlichen straffrei blieben. Zudem sank der Anteil derer, die nach der Entlassung drei oder mehr Straftaten begingen, von 13,3 Prozent auf 3,3 Prozent.
Ergänzend wird über die Initiative „Kurve kriegen“ berichtet, die sich auf die Prävention bei 8- bis 15-Jährigen konzentriert. Bis Dezember 2022 nahmen 92 Kinder und Jugendliche an diesem Programm teil. Des Weiteren wird das Projekt „360°“ zur Prävention von Clankriminalität erwähnt, im Rahmen dessen aktuell sieben Kinder pädagogisch betreut werden.
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Beratungsfolge
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 0532/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Förderung von zwei weiteren Quartiershausmeister-Stellen bei der Caritas Essen gGmbH bis Ende 2023 zu unterstützen. Hintergrund ist das Auslaufen der Finanzierung durch das Jobcenter für die bisher als Quartierskümmerer eingesetzten Stellen in den Stadtteilen Bergmannsfeld und Hörsterfeld. Die Überführung in das stadtweite Programm der Quartiershausmeister soll die Aufgabenbereiche und die Finanzierung angleichen. Für den Zeitraum von acht Monaten im Jahr 2023 wird ein Bezuschussungsbedarf von maximal 34.000 Euro veranschlagt, wobei die Kosten aus dem Haushalt der Stadt Essen gedeckt werden sollen. Die Stellen sind mit jeweils einem Vollzeitäquivalent der Entgeltgruppe E4 TVöD angesetzt.
Der Bericht beschreibt zudem verschiedene Maßnahmen zur Quartiersentwicklung und Kriminalprävention in den Essener Bezirken. Im Bezirk I ist die Umgestaltung eines Parkplatzes an der Kleinen Stoppenberger Straße geplant, um dem Drogenhandel entgegenzuwirken. In den Bezirken III und IV leisten Quartiershausmeister Präventionsarbeit, unter anderem durch Kooperationen mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE), dem Ordnungsamt und der Polizei. Im Bezirk IV wird zudem ein Streetwork-Projekt mit der Universität Duisburg-Essen sowie Trainings für Grundschüler durch die Werkstatt Solidarität Essen gGmbH durchgeführt, wofür eine Erhöhung der Sachkosten vorgesehen ist. In den Bezirken V, VI und VII konzentrieren sich die Tätigkeiten der Quartiershausmeister auf die Ordnung, Sicherheit und die Unterstützung von Netzwerken wie dem Aktionsbündnis sicheres Altenessen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Bericht der Vorständin des Tierschutzvereins Groß-Essen e.V. mündlicher Bericht
- 12.Konzept Mitarbeiter*innensicherheit -Sachstandsbericht-Zur Vorlage · 1105/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Mitarbeiterinnensicherheit befasst sich mit der Thematik der Gewalt am Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst. Zur Grundlage des Berichts dient eine Studie des Bundesministeriums für Inneres und Heimat aus dem Jahr 2022, die auf eine hohe Dunkelziffer bei Gewaltakten hinweist. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll den Bericht am 09.08.2023 zur Kenntnis nehmen.
Die Stadtverwaltung arbeitet seit der Personalversammlung 2018 an einem Sicherheitskonzept, das die Grundsatzerklärung „Gewaltfreie Stadtverwaltung“ sowie die Implementierung des „Aachener Modells“ umfasst. Die Maßnahmen beinhalten bauliche Anpassungen auf Basis von Risikoanalysen, technische Prävention durch Alarmsysteme und persönliche Schutzausrüstung sowie organisatorische Vorgaben wie Dienstanweisungen gegen sexuelle Belästigung. Ziel ist die Vereinheitlichung der Sicherheitsstandards in allen Verwaltungsgebäuden.
Im Bereich der Aus- und Fortbildung bietet das Studieninstitut Trainings zu Kommunikation, Konfliktmanagement, Diversity und Teamarbeit an. Für den Kommunalen Ordnungsdienst sind Schulungen zu Selbstverteidigung, Festnahme- und Eingriffstechniken sowie zum Einsatz von Reizstoffen und Einsatzstöcken vorgesehen. Für Mitarbeitende der Fachbereiche 32 und 38 wird zudem Krav Maga angeboten. Die Stadt Essen kooperiert in diesem Kontext mit dem Polizeipräsidium Essen/Mülheim und beteiligt sich an der Pilotphase des Präventionsnetzwerks #sicher im Dienst. Zudem wurde ein gemeinsamer Leitgedanke zur Sicherheit von Mitarbeitenden und politischen Mandatsträger:innen mit 14 weiteren Institutionen unterzeichnet. Es wird vorgeschlagen, den Themenkomplex der Mitarbeiterinnensicherheit künftig dem Geschäftsbereich Personal, Allgemeine Verwaltung und Digitalisierung zu übertragen.
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Beratungsfolge
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum 01.09.2023 bis 30.09.2023Zur Vorlage · 1128/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (1128/2023/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. bis zum 30. September 2023. Grundlage hierfür ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten und der Rat der Stadt Essen die Verordnungen beschließt. Die Verwaltung berücksichtigt dabei die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW an die Begründung des öffentlichen Interesses sowie den Nachweis der räumlichen Nähe zu Veranstaltungen.
Aufgrund von Absagen der Werbegemeinschaften entfallen die Termine in Essen-Werden und Essen-Kupferdreh für den 3. September 2023. Als neue Termine sind der 3. September für das 40. Borbecker Marktfest, der 10. September für das 29. Brunnenfest in Kettwig sowie das 38. Sonnenblumenfest in Kupferdreh und das 27. Altenessener Stadtteilfest am 17. September vorgesehen. Die Ladenöffnungszeiten sind jeweils auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festgelegt.
Für die Planung in Altenessen liegen keine Bedenken der Industrie- und Handelskammer zu Essen, der Essen Marketing GmbH oder des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. vor, während die Gewerkschaft ver.di Bedenken angemeldet hat. Stellungnahmen der Kirchen sowie der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten stehen noch aus. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 29.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 14.Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen für die FeuerwehrZur Vorlage · 1050/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll die Beschaffung neuer Fahrzeuge für die Feuerwehr beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht den Erwerb von fünf Werkstattwagen sowie eines Wechselladerfahrzeugs vor. Das Gesamtvolumen für diese Ersatzbeschaffungen beläuft sich auf voraussichtlich 600.000 Euro.
Die Maßnahme dient dem Ersatz von Fahrzeugen, welche ihre technisch-wirtschaftliche Lebensdauer im Einsatzdienst bereits erreicht haben. Laut der Sachverhaltsdarstellung ist die Beschaffung unter Bezugnahme auf ein Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan notwendig, um die Gefahrenabwehr und den Brandschutz in der Stadt Essen aufrechtzuerhalten. Die ausrangierten Fahrzeuge sollen je nach Zustand verschrottet oder verkauft werden. Die Investition soll zudem die Wirtschaftlichkeit der Aufgaben erfüllen und unangebrachte Reparatur- sowie Unterhaltungskosten vermeiden.
Die Finanzierung der Beschaffungen ist im Haushaltsplan 2023 innerhalb der Produktgruppe für die Gefahrenabwehr vorgesehen. Die Kosten für die fünf Werkstattwagen werden mit jeweils 70.000 Euro veranschlagt, während für das Wechselladerfahrzeug ein Betrag von 250.000 Euro kalkuliert wurde. Die Vorlage führt zudem kalkulatorische Kosten für Zinsen und Abschreibungen auf. Die Beschaffungsmaßnahmen werden als sachlich und zeitlich unabweisbar eingestuft, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.aEinführung des Ausbildungsberufes „Notfallsanitäter/in“ bei der Stadt EssenZur Vorlage · 1049/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen beabsichtigt, den dualen Ausbildungsberuf „Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter“ gemäß dem Notfallsanitätergesetz einzuführen. Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt Essen dazu angehalten, diesen Ausbildungsberuf ab Sommer 2024 anzubieten. Ziel der Maßnahme ist der langfristige Aufbau von Personal im Rettungsdienst, um den Bedarf gemäß den aktuellen Bedarfsplänen für Brandschutz und Rettungsdienst zu decken. Aktuell besteht laut den vorliegenden Planungen eine Differenz von 186 Vollzeitäquivalenten zwischen dem vorhandenen Personal und dem benötigten Bedarf.
Die Ausbildung soll zunächst mit 22 Ausbildungsplätzen für eine Schulklasse starten. Die Stadt plant, den Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Brandmeisteranwärter oder Brandmeisteranwärter anzubieten. Durch die medizinische Vorbildung kann der anschließende Vorbereitungsdienst im laufbahnrechtlichen Sinne von 18 auf 12 Monate verkürzt werden.
Da die vorhandenen Unterrichtsräume der Rettungsdienstschule für die zusätzliche Anzahl an Teilnehmenden nicht ausreichen, wird die Anmietung eines Interimsstandortes angestrebt. Die Finanzierung der Ausbildungsvergütung erfolgt auf Basis des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes in Pflegeberufen. Die Personalkosten für die Auszubildenden sowie Sachkosten für Ausrüstung und Bekleidung sind im Personalkostenbudget und der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Eine Refinanzierung der Ausbildungskosten soll über die Gebührenkalkulation in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen erfolgen.
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- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 16.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereiches 61 -Amt für Stadtplanung und Bauordnung-Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 17.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 18.Verschiedenes