Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0392/2025/6) aus dem Geschäftsbereich 6 behandelt den Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ sowie die Planung eines Fahrradparkhauses. Der Beschlussvorschlag sieht den Bau des Stadions auf Basis einer vertieften Kostenschätzung von 28,51 Millionen Euro vor. Parallel dazu ist die Planung eines Fahrradparkhauses mit etwa 1.400 Abstellplätzen bis zur Leistungsphase 3 vorgesehen, wofür Kosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro veranschlagt sind. Der Zeitplan sieht die Planung bis Ende Dezember 2025 vor, wobei der späteste Baubeginn für den 1. Juli 2026 angesetzt ist.
Die Finanzierung der Vorhaben in Höhe von insgesamt 28,76 Millionen Euro soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Da die Maßnahmen nicht im Haushalt 2025/2026 etatisiert sind, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 2,7 Millionen Euro für das Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro für das Jahr 2026 erforderlich. Die weiteren benötigten Mittel in Höhe von 19,36 Millionen Euro werden für die Haushaltsjahre ab 2027 angemeldet.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Informationen zum Verkehrskonzept, wobei die Inbetriebnahme der Citybahn zur Stadionanbindung für das Jahr 2028 geplant ist. Die Kosten für das Fahrradparkhaus werden auf insgesamt etwa 8,38 Millionen Euro brutto geschätzt, wobei die Baukosten für das Parkhaus voraussichtlich im Jahr 2027 anfallen werden. Die Mitglieder der Aufsichtsrate der Immobilien Management Essen GmbH sowie die Vertreter der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der IME werden angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 2.1Ergänzungsantrag zur Vorlage "Baubeschluss zum Ausbau des Stadions An der Hafenstraße" ersetzt Antrag 0517/2025Zur Vorlage · 0549/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bei der Planung die Barrierefreiheit gemäß den DFL-Mindeststandards für die zweite und dritte Liga berücksichtigt. Dies umfasst die Schaffung von 48 zusätzlichen barrierefreien Plätzen sowie die Verbesserung bestehender Kapazitäten.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Integration des AWO-Fanprojekts in das Stadion mit angemessenen Räumlichkeiten, deren Gestaltung unter Einbeziehung der Projektleitung und der aktiven Fanszene erfolgen soll. Zur Sicherstellung der Sauberkeit und Hygiene werden die Installation von Mülleimern an den Eingängen sowie ein Toiletten-Container am Vorplatz der WAZ-Westkurve während der Veranstaltungszeiten beantragt. Zudem sollen die in der Vorplanung vorgesehenen technischen Infrastrukturmaßnahmen sowie ein elektronisches Hinweissystem, ähnlich dem System der Messe Essen, umgesetzt werden.
Bezüglich des Verkehrskonzepts fordert die Ratsgruppe eine Erhöhung und Verlängerung der Taktung der Straßenbahnlinien 101 und 106 an Spieltagen. Zudem wird eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn angestrebt, um zusätzliche Regional- und Entlastungszüge vom Essener Hauptbahnhof einzusetzen und Haltestellen für Sonderzüge der Gästefans zu ermöglichen. Die in der Machbarkeitsstudie genannten Verbesserungen der technischen Infrastruktur sollen wie geplant realisiert werden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 2.2Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: Änderungsantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 0569/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ eingereicht. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, ergänzend zum bestehenden Verkehrskonzept konkrete Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vogelheim und Bergeborck vorzuschlagen. Diese Maßnahmen sollen so gestaltet sein, dass sie bereits im laufenden Spielbetrieb und unabhängig vom Stadiumsausbau umsetzbar sind.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, darzustellen, wie die Planungsabläufe und die Fertigstellung der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Fahrradverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr beschleunigt werden können. Ziel ist es, die zeitliche Differenz zwischen der Inbetriebnahme des ausgebauten Stadions und der Bereitstellung von Einrichtungen wie der City-Bahn, einem Fahrradparkhaus sowie zusätzlichen Parkplätzen zu minimieren. Dabei sollen auch die erforderlichen personellen und finanziellen Kapazitäten beziffert werden.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, in Abstimmung mit der GVE eine Lösung für die räumliche Anbindung des AWO-Fanprojekts an das Stadionareal sicherzustellen und die dafür notwendigen Mittel im Haushalt einzuplanen. Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Verkehrsverläufe und die Parkplatzsituation in den umliegenden Stadtteilen zu regulieren.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 2.AQuartier der Generationen - Bau- und Baubeginnbeschluss BodenmanagementZur Vorlage · 0403/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Quartier der Generationen“ wird der Bau und Baubeginn für das Teilprojekt 2 „Bodenmanagement inklusive Klimaschutzmaßnahmen“ beantragt. Gegenstand der Vorlage 0403/2025/6 ist die Bodenaufbereitung und -modellierung auf einer Gesamtfläche von 20.800 m². Ziel der Maßnahmen ist die Behebung von Entwässerungsproblemen sowie die Sanierung von Altlasten. Die Umsetzung ist Voraussetzung für die Errichtung einer Kita mit vier Gruppen sowie einer zweifach nutzbaren Sporthalle im Quartier Germaniastraße, um den Bedarf an Hallenzeiten für den Schul- und Vereinssport sowie die gesetzlichen Betreuungsvorgaben zu erfüllen.
Die investiven Kosten für die Leistungsphasen 4 bis 9 der HOAI belaufen sich auf 8.292.594 EUR brutto. Der zeitliche Rahmen für das Bodenmanagement ist von Juni 2025 bis Mai 2026 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Baubeginn genehmigt und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe Essen mit der Fortführung der Planungen beauftragt. Die Finanzierung der Planungskosten und der Projektsteuerung erfolgt über die genannten Mittel, wobei kalkulatorische Kosten für Zinsen und Abschreibungen in Höhe von 161.705,58 EUR bzw. 276.419,80 EUR brutto ausgewiesen werden. Die Vorlage wird den zuständigen Ausschüssen sowie der Bezirksvertretung IV zur Kenntnisnahme und für Empfehlungen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB beschließen. Das Vorhaben umfasst die Festlegung der Gebietsabgrenzung für die Innenstadt sowie die Aufnahme der Finanzierung für das Jahr 2027 und die Folgejahre in die Haushaltsplanung. Das Maßnahmenpaket beinhaltet insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit Priorität A und 15 Zukunftsprojekte mit Priorität B unterteilt sind. Die Umsetzung der Leitprojekte ist bis Ende 2035 vorgesehen.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Leitprojekte beläuft sich auf 20.550.000 Euro, wobei ein Anteil von voraussichtlich 13.230.000 Euro aus Fördermitteln und 7.320.000 Euro aus Eigenmitteln gedeckt werden soll. Das gesamte Investitionsvolumen aller Projekte wird auf circa 40.210.000 Euro geschätzt. Die Projekte sind den Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“ zugeordnet.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, Förderanträge beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung von Vorhaben wie dem „Grün-blauen Innenstadtband“ und der Umgestaltung des Marktkirchenumfelds vorangetrieben werden. Ziel des Konzepts ist es, Funktionsverluste in der Innenstadt durch ein einheitliches Handeln der beteiligten Akteure zu verhindern. Die fachbereichsübergreifende Steuerung erfolgt durch eine Steuerungsgruppe unter Federführung des Geschäftsbereichs 7.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 3.1Änderungsantrag TOP: Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0794/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit der Vorlage 0794/2025 einen Antrag auf Änderung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gestellt. Der Antrag sieht vor, fünf spezifische Leitprojekte in ihrer Priorisierung von der Kategorie B in die Kategorie A hochzustufen.
Betroffen sind die Maßnahmen zum Grünen Innenstadtring, die Potentialanalyse „Wohnen in der Innenstadt“, die Mikro-Bauaustellung mit experimentellen Wohnformen sowie das Stadtteil- und Begegnungszentrum und die Sport- und Bewegungsangebote in der Innenstadt. Zur Durchführung der Planungsmaßnahmen wird beantragt, ab dem Jahr 2026 Stellen aus dem Zentralbudget für strategische Personalmaßnahmen einzurichten.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass für die Realisierung langfristiger Ziele, wie etwa den Grünen Ring bis zum Jahr 2040, bereits frühzeitige Planungen erforderlich sind. Zudem wird angeführt, dass die Klärung bau- und planungsrechtlicher Fragen für ein differenziertes Wohnraumangebot zeitnah erfolgen sollte. Die Einrichtung eines Stadtteil- und Begegnungszentrums sowie die Förderung von Sportangeboten werden als Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt und zur Unterstützung der Jugend angeführt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst; durch Beschlussfassung erledigt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.Masterplan Image Stadtbezirk V - Verfügungsfonds "Pack an"; hier: Ratsbeschluss zur Richtlinie des Verfügungsfonds "Pack an" für den Stadtbezirk VZur Vorlage · 0418/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Richtlinie für den Verfügungsfonds „Pack an“ im Stadtbezirk V beschließen. Die Maßnahme ist Bestandteil des Masterplans zur Imageverbesserung des Stadtbezirks V, welcher auf einer vorangegangenen Imagestudie basiert. Ziel des Fonds ist es, bürgergetragene Projekte zu fördern und das Engagement der Bewohnerinnen und Bewohner sowie von Gruppen im Stadtbezirk zu stärken.
Der Verfügungsfonds ist für die Jahre 2025 und 2026 angelegt und sieht ein jährliches Budget von 65.000 Euro vor. Die Mittel sollen zur Schaffung nachhaltiger Strukturen und Netzwerke sowie zur Förderung der Identifikation mit dem Quartier beitragen. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein Beirat, dem Vertreter aus verschiedenen Bereichen angehören, darunter das Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung, die Essen Marketing GmbH, die Altenessenkonferenz sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V.
Die Umsetzung des Fonds ist kurzfristig geplant, sodass die Mittel ab dem dritten Quartal 2025 zur Verfügung stehen sollen. Die Laufzeit der Maßnahme endet am 31. Dezember 2026. Der Beschlussvorschlag durchläuft die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor er im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Grundstücksmarktbericht 2025 und Bodenrichtwerte / Immobilienrichtwerte 2025Zur Vorlage · 0679/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen nimmt den Grundstücksmarktbericht 2025 sowie die Informationen zu den Bodenrichtwerten 2025 zur Kenntnis. Laut dem Bericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen stieg die Anzahl der Transaktionen im Jahr 2024 um 17,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 3.525 Kauffälle an. Das gesamte Transaktionsvolumen belief sich auf 1,34 Milliarden Euro, was einem Zuwachs von rund 200 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dieser Anstieg wurde maßgeblich durch die Bereiche Geschosswohnungsbau und Wohnungseigentum getragen, während die Umsätze bei Büro- und Handelsimmobilien auf 96 Millionen Euro sanken.
Der Markt für unbebaute Baugrundstücke verzeichnete im Jahr 2024 mit 42 Kauffällen ein niedriges Niveau. Bei den Ein- und Zweifamilienhäusern stieg das Kaufpreisvolumen auf rund 290 Millionen Euro, wobei die Preise um 1,7 Prozent zunahmen. Im Segment der Eigentumswohnungen erhöhten sich sowohl die Anzahl der Verkäufe als auch der Geldumsatz um etwa 21 Prozent, während bei den Weiterverkäufen ein Preisrückgang von 4,9 Prozent zu verzeichnen war. Der Verkauf von neu errichteten Eigentumswohnungen blieb mit 64 Objekten auf einem niedrigen Stand. Ergänzend wurden die Boden- und Immobilienrichtwerte für das Jahr 2025 beschlossen, welche über das Informationssystem BORIS-NRW abrufbar sind.
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- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Wohnraumförderung im Jahr 2024Zur Vorlage · 0493/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Verwaltung zur Wohnraumförderung im Jahr 2024 wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Informationen stammen vom Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement und behandeln verschiedene Aspekte der Wohnbauprogramme in Essen.
Die Vorlage umfasst die Bereitstellung von Fördermitteln sowie Bewilligungen und Anträge im Bereich des Mietwohnungsneubaus und der Standortverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung des Erwerbs von Wohneigentum sowie auf Modernisierungsmaßnahmen für Mietwohnungsgebäude, vorhandenes Wohneigentum und Wohnraum für Auszubildende und Studierende. Zudem werden die Bindungsverlängerungen und der Bindungserwerb thematisiert.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Bewertung des Essener Konzepts zur Förderung des Wohnungsbaus. Dabei werden städtebauliche Verträge sowie Grundstücksveräußerungen betrachtet, die Verpflichtungen zur Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau beinhalten. Darüber hinaus gibt das Dokument Auskunft über die Umsetzung von Förderzusagen aus vergangenen Jahren, den Stand der Bezugsfertigkeiten sowie über Modernisierungszustimmungen und die aktuelle Bestandsliste.
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- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bebauungsplan Nr. 2/24 "Emscherstraße, südlich Güterbahn (2022)" Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0472/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nummer 2/24 „Emscherstraße, südlich Güterbahn (2022)“ für ein etwa 4,25 Hektar großes Areal im Essener Stadtteil Katernberg steht zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Essen an. Das Plangebiet im Stadtbezirk VI wird durch die Emscherstraße sowie bestehende Gewerbeflächen und Grünstreifen begrenzt.
Anlass der Planung ist ein Antrag eines Gewerbebetriebs auf die Zerlegung von rund 600 Fahrzeugen pro Woche nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Um den Schutz der angrenzenden Wohngebiete zu gewährleisten, sieht der Entwurf die Festsetzung des Gebiets als Gewerbegebiet vor. Dabei sollen die Vorgaben des Abstandserlasses des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung notwendiger Abstände zwischen Industrie- und Wohngebieten berücksichtigt werden. Zudem ist die Ansiedlung von Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment sowie von Prostitutionsbetrieben, Vergnügungsstätten und Wettannahmen im Plangebiet ausgeschlossen.
Das Verfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Bekanntmachung sind erfolgt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat nach Sichtung der eingegangenen Anregungen empfohlen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Die Bezirksvertretung VI hat im Vorfeld keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet.
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- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Verfahrensbeschleunigung für GFNP-ÄnderungsverfahrenZur Vorlage · 0500/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt, die Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) zu beschleunigen und die Tagesordnungen der kommunalen Gremien zu entlasten. Nach einer Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP sollen die Aufstellungs- und Beteiligungsbeschlüsse künftig nur noch in der jeweils betroffenen Kommune gefasst werden. Die Fachausschüsse der anderen beteiligten Städte werden über diese Verfahren durch zusammenfassende Berichtsvorlagen informiert.
Der abschließende Feststellungsbeschluss zu den Änderungen muss weiterhin von den Räten aller sechs am GFNP beteiligten Städte einheitlich beschlossen werden. Eine formale politische Beschlussfassung für diese Änderung ist nicht erforderlich, die vorliegende Berichtsvorlage dient jedoch der politischen Meinungsbildung in den Kommunen. Die neue Vorgehensweise soll ab der kommenden Kommunalwahlperiode Ende 2025 angewandt werden.
Durch die Reduzierung der Beschlusswege und die Vereinfachung der Berichtsvorlagen wird eine Zeitersparnis von etwa zwei bis drei Monaten pro Beschlussvorgang angestrebt, was die Gesamtdauer eines Änderungsverfahrens um schätzungsweise vier bis sechs Monate verkürzen könnte.
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- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Konzept zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung Dritter Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms, Stand März 2025Zur Vorlage · 0495/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der dritte Fortschrittsbericht zum Schulbauprogramm mit Stand März 2025 dient der Information des Rates der Stadt Essen und der zuständigen Ausschüsse über den aktuellen Sachstand der Schulentwicklungsplanung. Die Arbeitsgruppe Schulbau Essen fungiert dabei als zentrale Schnittstelle. Zur Deckung des Personalbedarfs sind 36,5 Planstellen vorgesehen, von denen 34 Stellen aktuell besetzt sind. Im Rahmen des 5-Säule-Modells werden Maßnahmen der Immobilienwirtschaft, der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH, der Immobilien Management Essen GmbH sowie Investorenmodelle koordiniert. Bei den von der Immobilien Management Essen GmbH betreuten Projekten erhöht sich der Kostenrahmen von 192.290.000 Euro auf insgesamt 219.000.000 Euro. Die Verwaltung ist ermächtigt, bei beschlossenen Projekten Kostenerhöhungen bis maximal 30 Prozent des Grobkostenrahmens eigenverantwortlich zu regeln.
Im Bereich der Pavillonlösungen sind die Helmut-Rahn-Realschule und die Realschule im Bezirk Zollverein seit Januar 2025 in Nutzung, während die Parkschule seit Ende 2024 in Betrieb ist. Die Schule am Steeler Tor soll nach der Bauabnahme im April 2025 genutzt werden. Im Bereich SEP I sind elf Neubauten geplant, darunter die Tiegelschule und die Schule an der Ruhr. Für die Grundschule Bochold sind Rückbauarbeiten bis Ende 2025 vorgesehen, während für die Grundschule an der Moltkestraße Entkernungsarbeiten bis April 2025 avisiert sind. In Kupferdreh wurde ein Grundstück übernommen; ein Beschluss über eine fünfzügige Schule wird vorbereitet.
Weitere Vorhaben umfassen die Erweiterung der Alfred-Krupp-Schule durch den Bau einer Zweifach-Sporthalle sowie Modulbauprojekte am Grashof-Gymnasium und der Meisenburgschule bis zum Schuljahr 2026/27. Das Theodor-Heuss-Gymnasium und die Ardeyschule planen Neubauten, wobei die entsprechenden Beschlussvorlagen im April 2025 vorgelegt werden. Die UNESCO-Schule plant Sanierungen ab den Sommerferien 2025. Die Projektfortschritte werden quartalsweise in Datenblättern dokumentiert und über verschiedene Kommunikationskanäle der Stadt Essen veröffentlicht.
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- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Bischof-von-Ketteler-Schule, Kampstr. 32 hier: Errichtung einer Stahlaußentreppe und Nachrüstung der SicherheitsbeleuchtungZur Vorlage · 0130/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
An der Bischof-von-Ketteler-Schule in der Kampstraße 32 sollen eine Stahlaußentreppe errichtet und die Sicherheitsbeleuchtung nachgerüstet werden. Hintergrund ist eine Brandschau vom Juni 2019, bei der das Fehlen eines baulich unabhängigen zweiten Rettungsweges festgestellt wurde. Bisher war die Sicherstellung der Personenrettung auf den Einsatz von Feuerwehrleitern angewiesen.
Die Maßnahme umfasst den Bau einer Stahlfluchttreppe auf der Nordwestseite des Nebengebäudes sowie den Einbau einer Fluchttür mit Oberlicht. Zudem soll die Sicherheitsbeleuchtung in beiden Gebäudeteilen nachgerüstet werden, wofür im Keller ein Zentralbatterieraum für die Notbeleuchtung eingerichtet wird.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 365.000 Euro. Während für Planungsleistungen bereits 50.000 Euro im Jahr 2025 bereitgestellt wurden, sollen die verbleibenden 315.000 Euro durch eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm für Schulerweiterungen finanziert werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Baubeginn genehmigt. Die Bezirksvertretung IV hat zu diesem Vorhaben keine Einwände.
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Beratungsfolge
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Gymnasium Essen-Überruhr, Langenberger Straße 394 hier: Einbau einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA-Anlage)Zur Vorlage · 0233/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Gymnasium Essen-Überruhr ist der Einbau einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) in der Aula geplant. Eine brandschutztechnische Untersuchung ergab, dass die Rauchableitung gemäß der Sonderbauverordnung NRW unzureichend ist. Da die Aula als Versammlungsstätte für bis zu 535 Personen genutzt wird, ist die Nachrüstung erforderlich, um die Sicherheit der Flucht- und Rettungswege zu gewährleisten. Die geplante Maßnahme umfasst die Installation einer maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlage (MRA) mit vier Brandgas-Dachventilatoren sowie die Einrichtung von Luftkanälen zur Nachströmung über automatisch öffnende Fenster in der Fassade. Die Steuerung soll in die bestehende Brandmeldeanlage integriert werden.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 520.000 Euro. In dieser Kalkulation sind ein Sicherheitszuschlag von 15 Prozent sowie eine prognostizierte jährliche Baupreissteigerung von fünf Prozent enthalten. Die Finanzierung soll durch eine Mittelumschichtung in Höhe von 502.000 Euro aus dem Neubauprogramm für Schulerweiterungen erfolgen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bau und den Baubeginn des Projekts genehmigt. Die geplante Dauer für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt zwei Jahre.
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Beratungsfolge
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Leibniz-Gymnasium - Erweiterung des 5-zügigen Gymnasiums inklusive Neubau von zwei Doppel-Turnhallen am Standort Stankeitstraße 22, 45326 Essen hier: Bereitstellung von PlanungsmittelnZur Vorlage · 0361/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Erweiterung des Leibniz-Gymnasiums am Standort Stankeitstraße 22 in Essen. Das Projekt umfasst den Neubau von zwei Doppelturnhallen sowie die Vorbereitung des Baufeldes.
Der Beschlussvorschlag sieht die Beauftragung von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 5 der HOAI in Höhe von 7,7 Millionen Euro vor. Zudem wird ein Teilbaubeginn für Abbrucharbeiten und Baufeldherrichtungen mit Kosten von 1,87 Millionen Euro beantragt. Hierfür wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2025 in Höhe von insgesamt 7,97 Millionen Euro angefordert. Der aktuelle Gesamtkostenrahmen für das gesamte Vorhaben beläuft sich auf 78.190.000 Euro brutto.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Baufeldherrichtung im ersten Quartal 2027 vor, wobei die Finanzierung der Mittel bereits im vierten Quartal 2026 sichergestellt sein muss. Parallel zum Abriss der Einfeld-Sporthalle sind Mietkosten für einen Umkleidecontainer in Höhe von 130.000 Euro für den Zeitraum von 2026 bis 2028 vorgesehen. Der Bau der Freilufthalle und des Umkleidegebäudes soll im Sommer 2027, der Bau des Schulgebäudes im Winter 2027 beginnen. Die Fertigstellung der Anlagen ist für den Sommer 2030 geplant. Für die Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen werden zusätzliche Mittel in Höhe von 9.570.000 Euro benötigt, die zwischen 2025 und 2028 durch Mittelumschichtungen und budgetneutrale Anmeldungen bereitgestellt werden sollen. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel liegt beim Stadtkämmerer unter Zustimmung des Rates.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Grundschule Haarzopf, Raadter Straße 50 hier: Ankauf MietcontainerZur Vorlage · 0192/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Kauf eines bisher angemieteten Pavillons in der Raadter Straße 50 für die Grundschule Haarzopf. Laut der vorliegenden Vorlage der Immobilienwirtschaft soll der zweistöckige Container für einen Gesamtkostenbetrag von 276.000 Euro brutto erworben werden. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor.
Der Pavillon wurde ursprünglich im Jahr 2018 als sechsmonatige Übergangslösung aufgestellt und seither mehrfach verlängert, um dem Raumbedarf der Schule sowie der Unterbringung von Geflüchteten gerecht zu werden. Die Räumlichkeiten werden aktuell für die offene Ganztagsschule (OGS), als Kunst-, Musik- und Werkräume sowie als Büroflächen für das Schulpersonal genutzt. Da der Raumbedarf dauerhaft besteht und die Nachfrage nach OGS-Plätzen hoch ist, wird der Erwerb als langfristige Lösung betrachtet. Zudem kann das Gebäude als Ausweichstandort bei künftigen Bauarbeiten an der Hatzper Straße 186 dienen.
Finanziell soll der Kauf durch eine Mittelumschichtung innerhalb des Deckungsverbundes Schulbau aus dem Projekt Neubauprogramm Schulerweiterung finanziert werden. Im Vergleich zu den derzeitigen jährlichen Mietkosten von rund 121.500 Euro wird eine Kostenneutralität nach etwa 27 Monaten erwartet. Der Kauf zum 1. Juli 2025 steht unter dem Vorbehalt eines positiven Bescheids der Bauordnung zur Standzeitverlängerung.
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Beratungsfolge
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Schule an der Ruhr, Mintarder Weg 43, 45219 Essen hier: Kostenanpassung für den Neubau einer Grundschule im Rahmen der fortgeschriebenen PlanungZur Vorlage · 0321/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der fortgeschrittenen Planung für den Neubau der Schule an der Ruhr in Essen wird eine Anpassung der Projektkosten beantragt. Die Kosten für das Vorhaben Abbruch und Neubau sollen von bisher 23.890.000 Euro auf insgesamt 29.340.000 Euro erhöht werden. Die Differenz von 5.450.000 Euro resultiert aus notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen, Planungsfortschreibungen sowie Genehmigungsauflagen der Oberen Wasserschutzbehörde. Die Kostensteigerungen betreffen die Kostengruppen 200 bis 700 sowie einen Sicherheitszuschlag in Höhe von etwa 528.000 Euro.
Die Finanzierung des Projekts ist durch Haushaltsansätze für die kommenden Jahre sichergestellt. Während bis einschließlich 2024 bereits rund 3.550.000 Euro verausgabt wurden, ist für das Jahr 2025 ein Ansatz von etwa 12.090.000 Euro vorgesehen. Im Doppelhaushalt 2025/2026 wurden zudem Mittel in Höhe von 10.000.000 Euro für das Jahr 2026 und 3.700.000 Euro für das Jahr 2027 gebildet. Kalkulatorisch ergeben sich aus der Gesamtsumme eine jährliche Abschreibung von 90.833 Euro über einen Zeitraum von 60 Jahren sowie kalkulatorische Zinsen von 106.275 Euro.
Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2025 geplant, wobei die Fertigstellung für die Sommerferien 2027 vorgesehen ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Kostenanpassung nach den Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse und ohne Bedenken der Bezirksvertretung IX beschließt. Die Beratung der Vorlage ist für den Zeitraum zwischen dem 14. Mai 2025 und dem 4. Juni 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Mehrheitlich keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.AAltfriedschule, Frintroper Straße 432a, 45359 Essen hier: Mehrkosten bei der Sanierung im Bestandsgebäude einschließlich TurnhalleZur Vorlage · 0436/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kosten für das Projekt zur Bestandssanierung der Altfriedschule, welches das Schulgebäude sowie die Turnhalle umfasst, erhöhen sich nach Angaben der Immobilienwirtschaft von ursprünglich 4.400.000 Euro auf insgesamt 10.400.000 Euro. Als Gründe für die Kostensteigerung um 6.000.000 Euro werden Bauzeitenverlängerungen, Preissteigerungen sowie ein erhöhter Sanierungsbedarf aufgrund von Schadstoffbefunden und notwendigen Erneuerungen der Haustechnik angeführt.
Die Finanzierung der zusätzlichen 8.400.000 Euro soll über den originären Haushalt in mehreren Teilbeträgen erfolgen, die sich auf die Jahre 2025 bis 2029 verteilen. Für das Haushaltsjahr 2025 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 6.400.000 Euro mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2026 bis 2029 benötigt. Die Verteilung der Mittel sieht für die Jahre 2025, 2026 und 2027 jeweils 2.000.000 Euro vor, während für 2028 1.400.000 Euro und für 2029 1.000.000 Euro vorgesehen sind.
Die Vorlage enthält zudem Angaben zu kalkulatorischen Kosten, wobei die Abschreibung auf 100.000 Euro und die kalkulatorischen Zinsen auf 117.000 Euro beziffert werden. Rechtlich wird auf die Verpflichtung des Schulträgers zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs gemäß dem Schulgesetz NRW verwiesen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde als positiv eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken gegen die Kostenerhöhung erhebt und die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat die Erhöhung beschließen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Kostenerhöhung Turnhallensanierung an der Realschule Schloss BorbeckZur Vorlage · 0477/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Kostenerhöhung bei der Generalsanierung der Turnhalle an der Realschule am Schloss Borbeck beraten. Die Kosten für das Projekt sollen sich von bisher 5.050.000 Euro um 2.180.000 Euro auf insgesamt 7.230.000 Euro erhöhen.
Als Gründe für die Kostenanpassung werden zusätzliche Sanierungsarbeiten an den Betonstützen auf der Nord- und Südseite sowie Risse in den Geschossdecken angeführt. Zudem führte die Kündigung einer Abbruchfirma wegen Nichtleistung zu einer erneuten Ausschreibung und Vergabe, was die Bauzeit verlängerte. Preissteigerungen sowie Verzögerungen bei den Dacharbeiten, die erst nach Abschluss der Arbeiten an der Gebäudehülle beginnen konnten, trugen ebenfalls zur Kostenentwicklung bei. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende März 2026 vorgesehen.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch Mittelumschichtungen aus dem Projekt Neubau der Gesamtschule Bockmühle erfolgen, da dort für die Jahre 2025 und 2026 ein geringerer Bedarf veranschlagt wurde. Dabei sind 1.500.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 und 680.000 Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 1. Quartal 2025Zur Vorlage · 0480/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstand zur Sanierung der Essener Schultoiletten für das erste Quartal 2025 zeigt, dass nach der Fertigstellung von vier Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1.848.000 Euro noch 66 Standorte einen Sanierungsbedarf aufweisen. Damit sank die Zahl der betroffenen Anlagen im Vergleich zum Februar 2025 von 70 auf 66. Die Umsetzung der verbleibenden Arbeiten verteilt sich auf verschiedene Bereiche: Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) übernimmt 36 Maßnahmen, während die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) für 17 und der Fachbereich Immobilienwirtschaft für 13 Standorte zuständig ist.
Bei den Maßnahmen der GVE befinden sich 14 Projekte in der Bauausführung, während bei weiteren Anlagen bereits Schadstoffsanierungen laufen oder kurz bevorstehen. Die Arbeiten der EABG umfassen zehn laufende Baumaßnahmen sowie weitere Starts im dritten Quartal 2025. Im Fachbereich Immobilienwirtschaft sind acht Maßnahmen in der Ausführung und fünf in der Planung.
Die Kostenentwicklung wird durch detailliertere Planungen, Preissteigerungen sowie zusätzliche Anforderungen wie etwa Lüftungsanlagen oder Dachsanierungen beeinflusst. Für sieben Standorte der GVE wurden aktuelle Kostenschätzungen eingereicht, die zu einer zusätzlichen Belastung von rund 2,2 Millionen Euro führen. Davon entfallen etwa eine Million Euro auf konsumtive Maßnahmen. Die Finanzierung dieser Deckungslücke muss vor Baubeginn geklärt werden.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020); hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 0309/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Umsetzung verschiedener Förderprogramme im zweiten Halbjahr 2024 legt den Abschluss des Programms „Gute Schule 2020“ dar. Mit einem Kreditrahmen von 81,4 Millionen Euro wurde das Programm vollständig abgeschlossen, wobei die Verwendungsnachweise für die letzte Tranche in Höhe von 39,7 Millionen Euro Ende 2024 vorgelegt wurden. Im Bereich KInvFöG Kapitel 2 wurden bereits rund 81 Millionen Euro verausgabt, während das Gesamtfördervolumen bei etwa 56,7 Millionen Euro liegt. Eine Maßnahme an der Neuessener Schule wurde mit Gesamtkosten von rund 2,8 Millionen Euro und einem Förderanteil von etwa 2,1 Millionen Euro beendet. Zudem wurde für die OGS-Förderung im Februar 2025 ein Bewilligungsbescheid über rund 26,2 Millionen Euro erteilt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Akquise von Mitteln aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW Bank. Für vier Schulprojekte – die Gesamtschule Altenessen Süd, die Schule an der Ruhr, das Gymnasium Nord-Ost sowie die Grundschule Rüttenscheid – wurden bereits Förderbeträge in Höhe von insgesamt 8.046.875 Euro gesichert. Weitere Förderanträge für den Bereich Kita und Kultur befinden sich in Vorbereitung. Für künftige Baumaßnahmen ist eine Kofinanzierung durch BEG-Mittel vorgesehen, sofern die bundespolitischen Rahmenbedingungen dies zulassen. Die Vorlage wird den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.AParkplatz Westendstraße - Baubeginn sowie die außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur HerrichtungZur Vorlage · 0574/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die geplante Nutzung des Gebäudes Altendorfer Straße 103 durch das Amt für Soziales und Wohnen, dessen Umzug für Ende 2025 vorgesehen ist, soll ein Parkplatz an der Westendstraße hergerichtet werden. Da die Parkplätze im Innenhof des Gebäudes für dienstliche Fahrzeuge reserviert sind, ist die Schaffung von Besucherparkflächen geplant. Das Vorhaben umfasst die Asphaltierung des Geländes, den Einbau einer Entwässerungsanlage mit 14 Straßenabläufen sowie die Installation einer Straßenbeleuchtung. Zudem sollen Bodenmarkierungen für Parkboxen erstellt und zwei Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen bereitgestellt werden. Ein Überhangstreifen soll zudem entsiegelt und begrünt werden.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 733.000 Euro. Hierfür ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel vorgesehen, bestehend aus 365.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 und 368.000 Euro im Haushaltsjahr 2026. Die Finanzierung soll durch Minderausgaben beim Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ erfolgen. Die technische Umsetzung der Tiefbaumaßnahme obliegt dem Amt für Straßen und Verkehr, während die Immobilienwirtschaft als Eigentümerin die Finanzierung sicherstellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Baubeginn beschließen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Anträge und Anfragen
- 19.Verschiedenes
- 20.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 21.AAktueller Sachstand zum Bauvorhaben Zentralbibliothek, Markt 5/6Ergebnis: Kenntnis genommen
- 22.Ankauf eines Grundstücks im Stadtteil WestviertelErgebnis: kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 23.Anträge und Anfragen
- 24.Mitteilungen der Verwaltung
- 25.Pressemitteilung