Ergänzung der Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates der Stadt Essen wird ergänzt, um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, Anregungen zu den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen ohne formelle Hürden einzubringen. Dies folgt auf einen Vorschlag aus einer Sitzung im August 2023.
Nach der Neuregelung werden Anregungen der Mitglieder schriftlich oder in begründeten Ausnahmefällen mündlich an die Geschäftsführung übermittelt. Diese werden zur weiteren Bearbeitung an die themenbezogenen Unterprojektgruppen des Aktionsplans „Essen Inklusiv“ weitergeleitet. Die Handlungsfelder umfassen Bereiche wie Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Gesundheit, Mobilität sowie barrierefreies Bauen und Wohnen. Personen, die eine Anregung einbringen, können künftig beratend an den Sitzungen der jeweiligen Unterprojektgruppen teilnehmen.
Ein ständiger Tagesordnungspunkt für Anfragen und Anregungen wird in die Sitzungen des Inklusionsbeirates aufgenommen. Wenn aus den Unterprojektgruppen formale Antragsvorschläge resultieren, werden diese nach einer Prüfung von Sachverhalt und Zielsetzung dem Beirat vorgelegt. Zudem wird die Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates um einen Bezug zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen, dessen Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen ergänzt.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024einstimmig beschlossen