Neubau Radweg Holthuser Tal – Vorhaben des Fachbereichs Grün und Gruga Änderung der erteilten Befreiung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde berät über eine Änderung der bereits erteilten Befreiung für den Neubau des Radwegs Holthuser Tal. Aufgrund von Anpassungen bei den FFH-Vorgaben durch die Bezirksregierung besteht ein Änderungsbedarf an den ursprünglich im Jahr 2018 beschlossenen Kompensationsmaßnahmen.
Die ursprünglichen Maßnahmen an der Diebecke, wie die Wegeverlegung und die Entwicklung von Ufergehölzen, entfallen. Als neue Maßnahmen sind die Entsiegelung von etwa 850 Quadratmetern Gartenbrachen zur Entwicklung von Gehölzbeständen sowie die Verlegung der Ruhrtal-Radweg-Ausweisung auf die linke Auenseite vorgesehen, um die Kernzonen der westlichen Aue zu entlasten. Zudem soll für nicht ausgeglichene Gehölzverluste ein Ersatzgeld gezahlt werden.
Eine geplante Maßnahme zur Entsiegelung eines Uferwegeabschnitts südlich der Roten Mühle kann nicht mehr als Ausgleichsmaßnahme umgesetzt werden, da das Land die entsprechenden Flächen nicht mehr für Kompensationszwecke zur Verfügung stellen kann. Dieses Vorhaben soll stattdessen als freiwillige Entwicklungsmaßnahme mit Landesförderung durchgeführt werden. Um das verbleibende Kompensationsdefizit auszugleichen, ist eine anteilige Rekultivierung des ehemaligen Campingplatzes Zornige Ameise zur Entwicklung einer Auenlandschaft geplant. Der Beirat soll der vorgeschlagenen Änderung der Befreiung gemäß dem Landesnaturschutzgesetz zustimmen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024kein Ergebnis hinterlegt