Bauvorhaben Am Tann (Wasserhochbehälter) gegenüber Haus-Nr. 1 hier: Befreiung (Genehmigung) gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde soll über eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebietes „Kruppwald“ entscheiden. Gegenstand ist das Bauvorhaben „Am Tann“, bei dem ein ehemaliger Wasserhochbehälter in zwei Privathäuser mit Gartenanteilen und Tiefgarage umgebaut werden soll. Da der Wasserhochbehälter als Baudenkmal eingetragen ist, strebt die Untere Naturschutzbehörde eine Genehmigung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz an. Ziel des Vorhabens ist der dauerhafte Erhalt des Denkmals durch eine Wohnnutzung, wobei das öffentliche Interesse am Denkmalschutz gegenüber den naturschutzrechtlichen Belangen höher gewichtet wird.
Die Planungen sehen vor, dass die Dachoberkanten der Gebäude mit der Oberkante des bestehenden Walls abschließen, wodurch das Landschaftsbild nicht verändert wird. Durch eine geplante Dachbegrünung und die Verwendung von offenfugigem Pflaster für die Zufahrt sollen die Auswirkungen auf das Klima und den Bodenschutz minimiert werden. Artenschutzrechtliche Prüfungen ergaben bisher keine Hinweise auf Sommerquartiere von Fledermäusen im Speicherraum; ein aktuelles Gutachten soll im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgereicht werden. Die Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, dass der angrenzende Wald erhalten bleibt. Zudem ist eine Regelung zur zeitlichen Einschränkung von Rodungsarbeiten vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 12.06.2024kein Ergebnis hinterlegt