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Vorlage

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 298 "Girardetstraße" Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss

1220/2024/7 07.11.2024 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 298 „Girardetstraße“ entscheiden. Das etwa 3,35 Hektar große Gebiet im Essener Stadtteil Rüttenscheid umfasst eine Fläche zwischen der Girardetstraße, dem Grundstück Girardetstraße 46, den Messeparkplätzen auf dem ehemaligen Güterbahnhof Essen-Rüttenscheid und der Rüttenscheider Straße.

Die Aufhebung wird damit begründet, dass die ursprüngliche industrielle Nutzung des Geländes nicht mehr zweckmäßig ist. Seit der Schließung der Druckerei Girardet im Jahr 1988 hat sich das Quartier zu einem gemischt genutzten Gebiet entwickelt. Aufgrund fehlender Infrastruktur, wie etwa eines Eisenbahnanschlusses, und der angrenzenden Wohnbebauung ist eine industrielle Nutzung städtebaulich nicht mehr vorgesehen. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes sollen künftige Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch realisierbar werden, um den Verwaltungsaufwand für Einzelbefreiungen zu verringern.

Die Bezirksvertretung II hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Im weiteren Verfahren sollen die Begründung sowie der Umweltbericht im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt werden. Ein entsprechendes Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist vorgesehen.

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