Neuwahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden des Seniorenrates
✦ KI-Zusammenfassung
Der Seniorenrat der Stadt Essen bereitet die Neuwahl eines stellvertretenden Vorsitzenden vor. Grund für diese Maßnahme ist das Ableben einer bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden. Gemäß § 7 der Satzung des Seniorenrates werden aus dem Gremium zwei stellvertretende Vorsitzende für die jeweilige Wahlperiode gewählt.
Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung unter Anwendung der Bestimmungen des § 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wobei die Stimmabgabe durch das Einwerfen von Stimmzetteln erfolgt. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis mit einer absoluten Mehrheit erzielt werden, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenanteilen statt. Bei einem Gleichstand der Stimmen wird die Entscheidung durch das Los herbeigeführt.
Die entsprechende Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen ist für die Sitzung des Seniorenrates am 6. November 2024 vorgesehen. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Soziales und Wohnen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 148 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 06.11.2024Der Seniorenrat der Stadt Essen wählt Herrn Bernd Böcker mehrheitlich zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.