Bestellung der stellvertretenden Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung I am 27. Mai 2025 soll über die Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin entschieden werden. Grundlage für dieses Vorhaben ist die gesetzliche Anforderung nach der Gemeindeordnung NRW, wonach Beschlüsse der Bezirksvertretung in einer Niederschrift festzuhalten sind. Diese Niederschrift muss sowohl vom Bezirksbürgermeister als auch von einem durch die Bezirksvertretung bestellten Schriftführer unterzeichnet werden.
Da die Verwaltungsbeauftragte der Bezirksvertretung I für den Termin am 27. Mai 2025 nicht zur Verfügung steht, sieht der Beschlussvorschlag vor, die Verwaltungsbeauftragte der Bezirksvertretung VIII mit dieser Aufgabe zu betrauen. Sie soll in Vertretung die Niederschrift der Sitzung aufnehmen und somit als stellvertretende Schriftführerin fungieren. Mit diesem Antrag wird sichergestellt, dass die formellen Anforderungen an die Protokollierung der Beschlüsse der Bezirksvertretung I eingehalten werden können.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025kein Ergebnis hinterlegt