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Vorlage

Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Friedrichstraße/Bismarckstraße

1445/2025/6 13.01.2026 Amt für Straßen und Verkehr

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

An der Kreuzung Friedrichstraße/Bismarckstraße wurde die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an drei Abbiegespuren beantragt. Die Antragstellerin regt an, den Fußgängerverkehr durch die Anordnung von Zebrastreifen gegenüber dem Kraftfahrverkehr mit Vorrang zu stärken, da derzeit auf den freifließenden Rechtsabbiegestreifen die Fahrzeuge Vorrang haben.

Das Amt für Straßen und Verkehr hat hierzu eine Stellungnahme vorgelegt. Eine Nachfrage bei der Polizei ergab, dass in den letzten drei Jahren an dieser signalisierten Kreuzung insgesamt neun Verkehrsunfälle auftraten, die jedoch nicht im Zusammenhang mit den besagten Rechtsabbiegestreifen und Fußgängerüberwegen standen. Die Verkehrssituation wird daher als unauffällig eingestuft; ein vorrangiger Handlungsbedarf besteht im Vergleich zu anderen Stellen im Stadtgebiet nicht.

Das Amt prüft bei künftigen Erneuerungsmaßnahmen, etwa im Rahmen von Straßen- oder Signalanlagenarbeiten, die Möglichkeit eines Rückbaus der freifließenden Abbieger oder anderer technischer Maßnahmen gemäß den Vorschriften. Kurzfristige Erneuerungen an diesem Knotenpunkt sind jedoch bis 2026 nicht geplant. Die derzeitigen Planungs- und Baukapazitäten sind durch laufende Maßnahmen mit dringlicherem Handlungsbedarf gebunden. Der Ausschuss für Anregungen und Bedenken soll die Stellungnahme des Amtes zur Kenntnis nehmen.

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