Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (1. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung der SchriftführungZur Vorlage · 1828/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 13. Januar 2026 über die Bestellung der Schriftführung entscheiden. Gemäß der Vorlage 1828/2025/OB des Oberbürgermeisteramtes wird vorgeschlagen, Claudia Berke, Christian Roob sowie Sabine Schmidt als Schriftführer bzw. stellvertretende Schriftführer für den Ausschuss zu bestellen.
Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen. Diese Bestimmungen schreiben vor, dass über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse Niederschriften erstellt werden müssen, welche von einer oder einem bestellten Schriftführer zu unterzeichnen sind. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, hierfür Mitarbeitende der Verwaltung einzusetzen, um die Dokumentation der Sitzungsergebnisse sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 13.01.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (1. Sitzung)
- 2.Einführung und Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger
- 3.Niederschrift Nr. 26 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 09.09.2025
- 4.Sitzungstermine des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden für das Jahr 2026Zur Vorlage · 1661/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1661/2025/OB legt die geplanten Sitzungstermine für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden für das Kalenderjahr 2026 fest. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss diese Termine zur Kenntnis nimmt.
Bei der Festlegung der Daten wurden die NRW-Schulferien berücksichtigt. Die Sitzungen des Ausschusses sind für fünf Termine im Jahr 2026 vorgesehen, wobei alle geplanten Sitzungstage auf einen Dienstag fallen. Konkret handelt es sich um den 10. März, den 12. Mai, den 14. Juli, den 8. September sowie den 10. November 2026.
Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und wird im Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation geführt. Die Planung der Termine dient der zeitlichen Abstimmung der Ausschussarbeit mit den Ferienzeiten des Landes Nordrhein-Westfalen.
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- 13.01.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (1. Sitzung)
- 5.Mitteilungen der Verwaltung zu bereits behandelten Eingaben
- 5.1Umbau Haus-Berge-Straße hier: aktueller Sachstand
- 6.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Essener InnenstadtZur Vorlage · 1775/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Eingabe an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden regt eine Bürgerin Maßnahmen zur Verbesserung der Essener Innenstadt an. Die Forderungen umfassen das Vorgehen gegen aggressives Betteln sowie die Schaffung attraktiverer Einkaufsmöglichkeiten und einer verstärkten Begrünung. Hintergrund der Anregung ist das Erleben von aufdringlichem Betteln, insbesondere im Bereich der Außengastronomie.
Das Ordnungsamt führt dazu aus, dass aggressives Betteln gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen untersagt ist. Der Kommunale Ordnungsdienst führt tägliche Kontrollen in der Innenstadt durch und zeigt Präsenz, unter anderem durch gemeinsame Streifen mit der Polizei. Dabei werden auffällige Personen angesprochen und gegebenenfalls Platzverweise ausgesprochen. Zudem bestreifen besondere Verbindungskräfte die Innenstadt in den Abend- und Nachtstunden. Festgestellte Verstöße sollen weiterhin geahndet werden.
Ergänzend wird auf den Prozess „Zukunft.Essen.Innenstadt“ verwiesen. Im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) wurde ein neuer Handlungsplan entwickelt, der darauf abzielt, die Innenstadt grüner, moderner und attraktiver zu gestalten.
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Beratungsfolge
- 13.01.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (1. Sitzung)
- 7.Anregung zur Etablierung eines Systems zwecks Kategorisierung, Priorisierung und automatisierter Beantwortung von Eingaben über das E-Mail-Postfach der kommunalen AusländerbehördeZur Vorlage · 1973/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat über eine E-Mail vom 16. Oktober 202<0xC2>5 die Einrichtung eines Systems angeregt, das E-Mails an das Postfach der kommunalen Ausländerbehörde in Essen automatisch kategorisiert, priorisiert und beantwortet.
Derzeit werden alle Anfragen, die unter der Adresse abh@essen.de eingehen, nach einer manuellen Sichtung nacheinander bearbeitet. Eine automatisierte Rückmeldung erfolgt bislang nicht. Die Behördenleitung nimmt die Anregung zum Anlass, künftig eine automatische Empfangsbestätigung zu generieren, um den Absendern den Erhalt ihrer Nachricht zu bestätigen.
Eine systematische Priorisierung oder Kategorisierung der eingehenden E-Mails ist jedoch derzeit nicht vorgesehen. Ein solches Verfahren würde personelle Kapazitäten erfordern, die für die Sortierung und Einordnung der Nachrichten zuständig wären. Aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastung und der personellen Ressourcen in der Ausländerbehörde können Mitarbeitende für diese Aufgabe nicht zur Verfügung gestellt werden, da dies die Bearbeitung der eigentlichen Anliegen einschränken würde. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht lediglich zur Kenntnis.
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- 13.01.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (1. Sitzung)
- 8.Einführung eines Ampel-InformationssystemsZur Vorlage · 1468/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Bürgerin regt die Einführung eines Ampel-Informationssystems in Essen an, welches Verkehrsteilnehmer über die optimale Geschwindigkeit zur Erreichung der nächsten grünen Ampel informiert. Das Amt für Straßen und Verkehr hat hierzu eine Stellungnahme vorgelegt, die dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gebracht wird.
Im Rahmen des Projekts „Connected Mobility Essen“ wird derzeit eine Verkehrsmanagementzentrale errichtet. Diese soll durch die Nutzung von Verkehrs- und Umweltdaten verschiedene Schaltungen der Ampelanlagen ermöglichen, um den Verkehrsfluss sowie die Luftqualität zu beeinflussen. Dabei werden auch die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr berücksichtigt.
Die Integration in das System soll zunächst auf der Ruhrallee und im weiteren Verlauf auf der Wuppertaler Straße erfolgen, wobei eine Ausweitung auf weitere Verkehrsachsen geplant ist. Die Einführung eines Systems nach dem Vorbild des in Düsseldorf eingesetzten „trafficpilot“ wird für spätere Projektphasen vorgesehen.
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- 13.01.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (1. Sitzung)
- 9.Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Friedrichstraße/BismarckstraßeZur Vorlage · 1445/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
An der Kreuzung Friedrichstraße/Bismarckstraße wurde die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an drei Abbiegespuren beantragt. Die Antragstellerin regt an, den Fußgängerverkehr durch die Anordnung von Zebrastreifen gegenüber dem Kraftfahrverkehr mit Vorrang zu stärken, da derzeit auf den freifließenden Rechtsabbiegestreifen die Fahrzeuge Vorrang haben.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat hierzu eine Stellungnahme vorgelegt. Eine Nachfrage bei der Polizei ergab, dass in den letzten drei Jahren an dieser signalisierten Kreuzung insgesamt neun Verkehrsunfälle auftraten, die jedoch nicht im Zusammenhang mit den besagten Rechtsabbiegestreifen und Fußgängerüberwegen standen. Die Verkehrssituation wird daher als unauffällig eingestuft; ein vorrangiger Handlungsbedarf besteht im Vergleich zu anderen Stellen im Stadtgebiet nicht.
Das Amt prüft bei künftigen Erneuerungsmaßnahmen, etwa im Rahmen von Straßen- oder Signalanlagenarbeiten, die Möglichkeit eines Rückbaus der freifließenden Abbieger oder anderer technischer Maßnahmen gemäß den Vorschriften. Kurzfristige Erneuerungen an diesem Knotenpunkt sind jedoch bis 2026 nicht geplant. Die derzeitigen Planungs- und Baukapazitäten sind durch laufende Maßnahmen mit dringlicherem Handlungsbedarf gebunden. Der Ausschuss für Anregungen und Bedenken soll die Stellungnahme des Amtes zur Kenntnis nehmen.
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- 13.01.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (1. Sitzung)
- 10.Entfernen der Parkverbotszone im Bereich Witteringstraße 69 - 73Zur Vorlage · 1499/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Witteringstraße, einer als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße, wird eine Änderung der Parkplatzsituation im Bereich der Hausnummern 69 bis 73 thematisiert. Da die Witteringstraße mittlerweile als Einbahnstraße geführt wird, ergeben sich neue Anforderungen an den Verkehrsfluss. An der Lichtsignalanlage zur Brunnenstraße verringert sich die Fahrbahnbreite von zwei auf eine Spur, wofür eine etwa 30 Meter lange Einfädelspur benötigt wird. In diesem spezifischen Bereich muss ein absolutes Parkverbot aufrechterhalten werden.
Durch die Anpassung der Verkehrsführung und der Markierungen kann der bisherige Parkstreifen um eine Länge von circa 30 Metern erweitert werden. Dies ermöglicht die Schaffung von drei bis vier zusätzlichen Stellplätzen im betroffenen Abschnitt. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die entsprechende Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis nehmen.
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- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (4. Sitzung)
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.01.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (1. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 11.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Ruhrbahn GmbH / Defekte Fahrtreppen und AufzügeZur Vorlage · 1969/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden befasst sich mit der Stellungnahme der Steuerungsstelle ÖPNV zu einer Beschwerde eines Bürgers über defekte Fahrttreppen und Aufzüge der Ruhrbahn GmbH. Die vorliegenden Ausführungen erläutern, dass die technische Komplexität von Komponenten wie Motoren, Sensoren und Getrieben Ausfälle schwer vermeidbar mache.
Zur Behebung von Störungen ist an Werktagen zwischen 6:00 Uhr und 14:30 Uhr die Fahrttreppenwerkstatt sowie täglich von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein Entstörungsdienst im Einsatz. Ergänzend stehen Handwerker- und Vorgesetztenbereitschaftsdienste zur Verfügung. Während eine Entstörung im Regelfall innerhalb von ein bis drei Stunden erfolgt, können tiefergehende Instandsetzungen aufgrund der Beschaffung von Ersatzteilen länger dauern. Insbesondere bei elektronischen Bauteilen führen Lieferverzögerungen zu längeren Wartezeiten. Um die Funktionsfähigkeit der Anlagen langfristig zu sichern, führt die Ruhrbahn GmbH einen regelmäßigen Austausch älterer Systeme durch. Informationen über aktuelle Betriebsstörungen werden alle zehn Minuten in der ZÄPP-App sowie im Internet bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 13.01.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (1. Sitzung)
- 12.Gebühren Bauaktenarchiv der Stadt EssenZur Vorlage · 2006/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Essen wird eine Eingabe behandelt, die sich gegen die Gebührenhöhe sowie die Wartezeiten im Bauaktenarchiv richtet. Der Petent beanstandet die Kosten für die Einsichtnahme in Bauakten sowie die Dauer bis zur Terminvergabe.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass das Archiv primär öffentlichen Zwecken wie Baugenehmigungsverfahren oder behördlichen Einsichtnahmen dient. Die Bereitstellung von Unterlagen für Privatpersonen stellt ein freiwilliges Serviceangebot dar. Die Gebühren basieren auf dem Verwaltungsaufwand, der aufgrund steigender Anfragen seit der letzten Erhebung im Jahr 2021 zugenommen hat. Die seit November 2025 geltende Gebührenfestlegung folgt dem Allgemeinen Gebührentarif des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Einsichtnahme in die ersten zwei Bände einer Bauakte fallen 50 Euro an, wobei jeder weitere Band mit 15 Euro berechnet wird, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Laut Verwaltung liegen diese Sätze im vergleichbaren Rahmen wie in den Städten Bochum, Dortmund und Duisburg.
Hinsichtlich der Wartezeiten verweist die zuständige Fachabteilung auf das gestiegene Antragsaufkommen. Seit der Corona-Pandemie erfolgt die Terminvergabe per E-Mail durch Zuteilung von Zeitfenstern, um die Verfügbarkeit der Akten und die Bereitstellung von Räumlichkeiten sicherzustellen. Die Wartezeit auf einen Termin variiert je nach Auftragslage zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Der Ausschuss soll die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 13.01.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (1. Sitzung)
- 13.Verschiedenes