Gebühren Bauaktenarchiv der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Essen wird eine Eingabe behandelt, die sich gegen die Gebührenhöhe sowie die Wartezeiten im Bauaktenarchiv richtet. Der Petent beanstandet die Kosten für die Einsichtnahme in Bauakten sowie die Dauer bis zur Terminvergabe.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass das Archiv primär öffentlichen Zwecken wie Baugenehmigungsverfahren oder behördlichen Einsichtnahmen dient. Die Bereitstellung von Unterlagen für Privatpersonen stellt ein freiwilliges Serviceangebot dar. Die Gebühren basieren auf dem Verwaltungsaufwand, der aufgrund steigender Anfragen seit der letzten Erhebung im Jahr 2021 zugenommen hat. Die seit November 2025 geltende Gebührenfestlegung folgt dem Allgemeinen Gebührentarif des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Einsichtnahme in die ersten zwei Bände einer Bauakte fallen 50 Euro an, wobei jeder weitere Band mit 15 Euro berechnet wird, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Laut Verwaltung liegen diese Sätze im vergleichbaren Rahmen wie in den Städten Bochum, Dortmund und Duisburg.
Hinsichtlich der Wartezeiten verweist die zuständige Fachabteilung auf das gestiegene Antragsaufkommen. Seit der Corona-Pandemie erfolgt die Terminvergabe per E-Mail durch Zuteilung von Zeitfenstern, um die Verfügbarkeit der Akten und die Bereitstellung von Räumlichkeiten sicherzustellen. Die Wartezeit auf einen Termin variiert je nach Auftragslage zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Der Ausschuss soll die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 208 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 13.01.2026kein Ergebnis hinterlegt