Bestellung einer/s Seniorenbeauftragten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII befasst sich mit der Bestellung einer Bezirksseniorenbeauftragten bzw. eines Bezirksseniorenbeauftragten für den Stadtbezirk. Gemäß der Satzung des Seniorenrates gehören die Seniorenbeauftragten der neun Bezirksvertretungen diesem Gremium an, welches die Interessen von Menschen ab 60 Jahren gegenüber dem Rat und der Verwaltung der Stadt Essen vertritt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die neu gewählte Bezirksvertretung eine Person zur Bezirksseniorenbeauftragten oder zum Bezirksseniorenbeauftragten für den Stadtbezirk VII bestimmt. Dabei kann nach Ermessen der Bezirksvertretung auch eine Stellvertretung festgelegt werden. Für die Besetzung der Positionen ist vorgesehen, dass die Kandidierenden zum Zeitpunkt der Bestellung entweder mindestens 60 Jahre alt sind oder in besonderer Weise mit der Seniorenarbeit befasst sind. Eine weitere Voraussetzung für die Kandidatur ist, dass die Personen zum Zeitpunkt ihres Vorschlages seit mindestens drei Monaten melderechtlich ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Essen haben.
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